28.04.2016 - Eintracht Frankfurt

Gericht kippt Betretungsverbot für Eintacht-Fans


Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt gekippt, das ein Betretungsverbot für Eintracht Frankfurt Fans von Freitagabend bis Sonntagmorgen vorsah. Der Fanclubverband von Eintracht Frankfurt stellte erfolgreich Antrag gegen die Verfügung.

Die Fananwältin Waltraut Verleih vertrat den Fanclubverband vor Gericht, bei dem fünf weitere Anträge von Einzelpersonen gegen die Allgemeinverfügung eingegangen sein sollen. Fünf der insgesamt sechs Anträge wurden vom Gericht heute Abend angenommen, einer wegen Formfehler abgewiesen.


Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Die Stadt Darmstadt könnte in nächster Instanz vor das Verwaltungsgericht Kassel ziehen. Ob die Stadt Darmstadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Stand jetzt dürfen die Eintracht Fans am Wochenende die Darmstädter Innenstadt betreten. Möglicherweise könnte der Konflikt bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. (Faszination Fankurve, 28.04.2016)

Update 29.04.2016: In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat mit Beschluss vom heutigen Tage die aufschiebende Wirkung mehrerer Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt vom 27. April 2016 wieder hergestellt, mit welcher den Fans des Fußballvereins „Eintracht Frankfurt“ für die Zeit vom 29. April 2016, 19.00 Uhr bis zum 1. Mai 2016, 7.00 Uhr der Aufenthalt in der Darmstädter Innenstadt untersagt wurde.

Die Kammer entschied insgesamt über 6 Eilanträge von Fans der Frankfurter Eintracht. In einem Fall wies die Kammer den Antrag als unzulässig zurück, weil der den Formerfordernissen nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht entsprach. Die übrigen Anträge erachtete die Kammer für zulässig und in der Sache auch begründet.

Den Beteiligten ist zunächst der Tenor der Entscheidung übermittelt worden. Die Begründung wird im Laufe des morgigen Tages vorgelegt werden.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden, dessen Entscheidung für das hier einschlägige Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes endgültig ist.



Fanfotos Eintracht Frankfurt




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