17.05.2016 - SC Freiburg

​Gericht kritisiert Dauer von Meldeauflagen


Zwei Ultras des SC Freiburg gingen gerichtlich gegen Meldeauflagen und Betreungsverbote vor, die sie von Spielbesuchen bei SC Freiburg Partien abhalten sollten. Das Verwaltungsgericht Freiburg erklärte die Meldeauflagen und Betretungsverbote nun grundsätzlich für rechtmäßig.

Nicht rechtmäßig war hingegen die Dauer der Verbote von über drei Monaten. Die Stadt Freiburg hatte die ursprünglichen Verbote verlängert. „Mit zwei Urteilen, die den Beteiligten vor kurzem zugestellt wurden, hat das Verwaltungsgericht Betretens- und Aufenthaltsverbote im Grundsatz als rechtmäßig bestätigt, welche die Stadt Freiburg gegen zwei Anhänger der Ultra-Szene verhängt hatte (Urteile vom 15.04.2016 - 4 K 143/15 - und - 4 K 144/15 - ). Die Stadt wollte sie damit bei Fußballspielen vom Stadion und von bestimmten Bereichen der Innenstadt fernhalten, um so möglichen gewalttätigen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Soweit das Gericht die Klagen der beiden Betroffenen gegen die Betretens- und Aufenthaltsverbote abwies, führte es zur Begründung aus, nach Anhörung der Kläger selbst, eines szenekundigen Polizeibeamten und eines Mitarbeiters des ‚Fanprojekts‘ in der mündlichen Verhandlung sei davon auszugehen, dass die Kläger engere Bezüge zu der in der Vergangenheit vereinzelt gewalttätigen Ultraszene hätten. Einer gehöre zum Kern der ‚Natural Born Ultras‘ (NBU), der andere sei zwar lediglich Mitläufer der ‚Corillos‘, habe sich aber auch bei gewissen gewalttätigen Ereignissen an vorderer Front engagiert. Im Hinblick auf die Dauer der Betretens- und Aufenthaltsverbote gab das Gericht den Klagen allerdings zu einem großen Teil statt, da die Stadt nicht ermächtigt gewesen sei, durch den Erlass jeweils zweier aneinandergereihter Bescheide die Dauer der Verbote auf eine Zeit von über drei Monaten hinaus zu erstrecken“, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts.

Das Gericht bestätigte damit, dass Meldeauflagen sich für eine gewisse Zeit mit der präventive Gefahrenabwehr begründen lassen. Eine Verurteilung des betroffenen Fans muss somit nicht vorliegen. Durch Meldeauflagen sollte ein SC Freiburg Fan von Reisen zu Auswärtsspielen abgehalten werden. Die klagenden SC Freiburg Fans können vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil in Berufung gehen. (Faszination Fankurve, 17.05.2016)

Fanfotos SC Freiburg




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