17.04.2015 - Hannover 96

Gericht spricht Pyro-Zünder frei


Ein Ultrà von Hannover 96 wurde vom Amtsgericht Hannover freigesprochen, obwohl er gestanden hat, beim Derby gegen Braunschweig im November 2013 eine Bengalische Fackel gezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte zuvor 18 Monate Gefängnisstrafe.

Ein Sachverständiger konnte jedoch nicht bestätigen, dass der Pyrotechnikartikel für Menschen in der Umgebung gesundheitsgefährdend gewesen sei. Der Sachverständige kam zu dieser Einschätzung, da der Rauchtopf nicht in einer geschlossenen Räumlichkeit gezündet wurde.

Immer häufiger klagen Staatsanwälte Pyro-Zünder nicht mehr wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz an, sondern wegen der Gefährdung durch Freisetzen von Giften. Die Staatsanwaltschaft Hannover scheiterte nun mit diesem Vorgehen vor dem Amtsgericht.

Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurden in letzter Zeit seltener, da zahlreiche Pyro-Zünder auf Bengalos und Rauchtöpfe mit einer BAM-Nummer der Kategorie PT1 zurückgriffen, weshalb das Zünden im Stadion nicht zwangsläufig als Straftat eingeordnet werden muss, sondern auch als Ordnungswidrigkeit angesehen werden kann.

Im Februar 2015 wurde ein ähnliches Verfahren gegen einen Hannover 96 Fans, der mehrere Bengalos beim selbigen Derby gezündet haben soll, gegen Zahlung von 300 Euro eingestellt (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 17.04.2015)

Fanfotos Hannover 96




Weitere News:
26.10.2021: Offener Brief der Fanszene Hannover an die Landesregierung
08.10.2021: Fanszene Hannover nennt Bedingungen für Rückkehr
01.10.2021: „Voraussetzungen für die Rückkehr ins Stadion diskutieren“
20.08.2021: Mit Hannover 96 durch Europa
06.08.2021: Kneipenaktion der Hannover 96-Fanszene

Alle 377 News anzeigen