25.02.2015 - 1. FC Köln

Gerichtstermin nach Busangriff steht


Am 4. März 2012 kam es zu einem Übergriff auf einen Fanbus von Borussia Mönchengladbach durch Ultras des 1. FC Köln am Rasthof Siegburg (Faszination Fankurve berichtete). Gegen drei Tatverdächtige laufen Verfahren, die nun Mitte September 2015 verhandelt werden sollen.

Dies teilte das Landgericht Köln heute mit. Zwei Fans des 1. FC Köln sind wegen der Vorfälle wegen Nötigung angeklagt und ein Fan wegen Landfriedensbruch. Das Gericht begründet den zeitlichen Abstand zwischen Tat und Verhandlung von über drei Jahren mit Überlastung des Gerichts. Dieses hätte sich verrangig um Verfahren kümmern müssen, bei denen sich tatverdächtige Personen in Untersuchungshaft befinden. Dies gibt das Beschleunigungsgebot vor.

Durch die Schaffung neuer Stellen am Landgericht Köln können nun auch wieder vermehrt Verfahren geführt werden, bei denen keine Person in U-Haft sitzt. Die tatverdächtigen Personen sollen zur Zeit der Vorfälle Mitglieder der Wilden Horde gewesen sein. Heute gehören sie der Gruppe nicht mehr an. (Faszination Fankurve, 25.02.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Landgerichts Köln:

Hauptverhandlungstermin im Verfahren gegen Angehörige der „Wilden Horde“ wegen Angriffs auf einen Fanbus

In dem Strafverfahren gegen drei Angeklagte wegen Angriffs auf einen Fan-Bus hat die 15. große Strafkammer Termine für die Hauptverhandlung ab Mitte September 2015 bestimmt. Die Angeklagten sollen zum Tatzeitpunkt Mitglieder der „Wilden Horde“, einer Gruppierung sog. Ultra-Fans des Fußballbundesligisten 1. FC Köln gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Angeklagten X und Y wegen Nötigung und den Angeklagten Z wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall angeklagt.

Sie legt den Angeklagten X und Y zur Last, in den späten Abendstunden des 04.03.2012 gemeinsam mit weiteren unbekannten Mittätern einen Reisebus, der mit über 30 Fußballfans des Vereins Borussia Mönchengladbach besetzt war, zwischen zwei Kleintransportern „eingeklemmt“ und durch ein gemeinsames Bremsmanöver zum Verlassen der Bundesautobahn 3 sowie schließlich zum Anhalten in der Zufahrt zur Raststätte Siegburg gezwungen zu haben.

Sodann sollen zahlreiche Personen aus den Kleintransportern und weiteren Fahrzeugen herausgesprungen sein und den Reisebus mittels Eisenstangen, Schlagstöcken, Ketten und Steinen beschädigt haben. Unter anderem sollen sie ein 40 Kilogramm schweres Betonpfahlfundament mehrfach gegen die Scheiben des Busses geworfen haben, um die Insassen so zum Aussteigen zu bewegen. Dem Angeklagten Z legt die Staatsanwaltschaft zur Last, sich an dieser Tat beteiligt zu haben, indem er sich vor die Frontscheibe des Reisebusses stellte, mit der rechten Faust in seine linke Handfläche schlug und dabei rief: „Jetzt kommt raus, ihr Drecksäcke, jetzt gibt es etwas“.

Laut Anklage verließ aber keiner der Insassen den Reisebus; vielmehr gelang es dem Fahrer, den Reisebus wieder auf die Bundesautobahn zu fahren und den Angreifern bis zum Eintreffen der herbeigerufenen Polizeieinsatzkräfte zu entkommen. An dem Bus soll ein Sachschaden in Höhe von 25.000 Euro entstanden sein.

Für einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe vor; der Strafrahmen für eine Nötigung reicht von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Der Umstand, dass das Verfahren erst im September 2015, d.h. über 3 Jahre nach der Tat verhandelt werden wird, beruht darauf, dass die zuständige Strafkammer bislang mit der Verhandlung vorrangiger Haftsachen befasst gewesen ist und dies auch bis August 2015 sein wird. Die Kammer hat damit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, dass Verfahren, in denen sich ein Beschuldigter – anders als im vorliegenden Verfahren – in Untersuchungshaft befindet, grundsätzlich vorrangig zu fördern sind. Wegen der vom Haushaltsgesetzgeber neu geschaffenen Stellen zur Verbesserung der Belastungssituation der besonders stark belasteten Großstadtgerichte können jetzt auch ältere Fälle bearbeitet werden.

Fanfotos 1. FC Köln




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