17.08.2017 - Mönchengladbach/Köln

Glasflaschen- & Getränkedosenverbot beim Derby


Die Bundespolizei Düsseldorf hat vor dem rheinischen Derby am Sonntag im Borussia Park eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Mitnahme von Getränkedosen und Glasflaschen auf Zugstrecken zwischen Köln, Mönchengladbach, Aachen und Düsseldorf verbietet.

Die Allgemeinverfügung gilt laut Wortlaut der Bundespolizei für alle Reisenden und alle Züge auf den genannten Strecken. Auch auf den Bahnhöfen, die auf den entsprechenden Strecken liegen, dürfen keine Glasflaschen und Getränkedosen mitgeführt werden. Verstöße können von der Polizei mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden. Das Verbot gilt am Sonntag von 12:00 bis 00:00 Uhr.


Die Pressesprechern Bundespolizeiinspektion Düsseldorf, Dajana Burmann, erklärte auf Nachfrage von Faszination Fankurve, dass die eingesetzten Beamten angehalten sind, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung nur bei Fußballfans durchzusetzen. Anderen Reisenden soll es somit nicht verboten werden, beispielsweise im Düsseldorfer Hauptbahnhof, über den nur die aller wenigsten Fußballfans anreisen werden, eine Cola-Dose bei sich zu haben. In der von der Bundespolizei veröffentlichten Allgemeinverfügung steht jedoch, dass theoretisch auch dies geahndet werden könnten. Ziel der Bundespolizei ist es letztlich, die Mitnahme von Getränkedosen und Glasflaschen bei bahnreisenden Fußballfans spürbar zu reduzieren. (Faszination Fankurve, 17.08.2017)






Weitere News:
10.03.2020: Rheinisches Derby wird als Geisterspiel ausgetragen
25.08.2019: Auseinandersetzung zwischen Gladbach- & Köln-Fans
21.08.2017: Derby-Rivalen mit Wechselgesang gegen DFB
15.11.2016: Rhenisches Derby mit voller Kapelle