18.03.2015 - 1. FC Köln

Grundsatzurteil bei Regressforderung erwartet


Vor dem Kölner Landgericht fand heute eine Anhörung in der Verhandlung 1. FC Köln gegen einen Böllerwerfer statt. Der 1. FC Köln stellt gegen den Fan Regressforderungen in Höhe von 30.000 Euro und könnte damit erfolgreich sein. Der 1. FC Köln will ein Grundsatzurteil erwirken.

Der 41 Jahre alte Fan des 1. FC Köln hat Anfang 2014 beim Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Böller im Oberrang der Nordtribüne im Kölner Stadion gezündet und geworfen. Andere Fans des Vereins stellten den Täter und übergaben ihm dem Ordnungsdienst.

Im Nachgang des Vorfalls wurde der 1. FC Köln am 19. März 2014 u.a. wegen dieses Vorfalls zu einer DFB-Strafe verurteilt. Diese Strafe sah Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro vor. Außerdem musste der Verein 30.000 Euro in den Ordnungsdienst investieren, der die Kölner-Fans zu Auswärtsspielen begleitet. Des Weiteren erhielt der 1. FC Köln zwei Spiele mit Schließung der Stehplätze auf Bewährung. Neben dem Vorfall beim Heimspiel gegen Paderborn wurde der 1. FC Köln wegen Vorfällen bei den Auswärtsspielen in Trier, Paderborn, Düsseldorf und Bochum bestraft.


30.000 Euro dieser Strafe will sich der Verein nun von dem Böllerwerfer vom Paderborn-Heimspiel in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln zurückholen. Der Vorsitzende Richter gab bei der heutigen Anhörung bekannt, dass das Urteil am 8. April 2015 verkündet werden wird.

Eine außergerichtliche Einigung lag nicht im Interesse des 1. FC Köln. Der Verein erwartet sich von dem Urteil anscheinend einen Präzedenzfall, der sich zum Maßstab für ähnliche Verfahren entwickeln könnte. Der Vorsitzende Richter signalisierte in seiner Begründung jedenfalls, dass er den Anteil von 30.000 Euro an der Gesamtstrafe für gerechtfertigt hält. Die Inregressnahme des Verursachers einer DFB-Strafe sieht das Gericht offensichtlich auch nicht als problematisch an. Eine Verurteilung des Böllerwerfers zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro erscheint somit sehr wahrscheinlich. In drei Wochen wird das Urteil verkündet. Ob sich das Urteil auch auf andere Verfahren auswirkt, wird sich danach zeigen.

2006 war Hansa Rostock vor dem Oberlandesgericht Rostock mit einer Regressforderung an Fans des Vereins, die den Innenraum betraten, weshalb Hansa eine DFB-Strafe erhielt, erfolgreich. (Faszination Fankurve, 18.03.2015)

Fanfotos 1. FC Köln




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