22.07.2014 - Preußen Münster

Haftung für eigene Fahne und Probleme für Fanclubs


Nun können Preußen-Fans nach den Regeln des neuen Maßnahmenkatalogs (Faszination Fankurve berichtete) einen Fahnenpass für Zaunfahnen und übergroße Fahnen beantragen. In dem Antrag für den Fahnenpass wird deutlich, dass der Inhaber ab sofort dafür haften soll, wenn mit seiner Fahne Pyrotechnik verdeckt wird.

In dem Antrag heißt es: „Wird ein Vergehen im Zusammenhang mit der Fahne festgestellt, kann diese zukünftig nicht mehr zugelassen werden, der Fahnenpass wird entzogen und dem bisherigen Inhaber des Fahnenpasses ein Stadionverbot erteilt. Als Vergehen gilt neben einem Verstoß gegen die Stadionordnung auch das Verdecken von Personen, die pyrotechnische Gegenstände abbrennen oder das Abbrennen vorbereiten. In diesen Fällen kann sich derjenige, der mit der Fahne umgeht, wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und/oder wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen. Der SC Preußen Münster 06 e.V. stellt bei derartigen Vorkommnissen Strafantrag und teilt der Polizei die Personalien des Inhabers des Fahnenpasses mit.“

Außerdem ist der Fahnenpass nicht auf andere Personen übertragbar. Somit müssen Fanclubfahnen auf eine Einzelperson angemeldet werden. Wenn diese ein Spiel nicht besuchen kann wird es somit nicht möglich sein die Fahne ins Stadion zu bringen. Im Antrag heißt es dazu: „Der Fahnenpass ist nicht übertragbar. Der Inhaber verpflichtet sich, mit der Fahne verantwortungsvoll umzugehen und sich an die Stadionordnung zu halten. Um Missbrauch auszuschließen, ist der Verlust des Fahnenpasses dem SC Preußen Münster 06 e.V. unverzüglich mitzuteilen.“

Der ausgefüllte Fahnenpassantrag muss mit einem Foto der Fahne an fanbeauftragter@scpreussen-muenster.de geschickt werden. Anschließend erhält der Fahnenbesitzer den Pass zugeschickt. (Faszination Fankurve, 22.07.2014)






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