01.02.2019 - Hannover 96

Hannover 96 muss Mitgliederliste an Opposition geben


Drei Mitglieder von Hannover 96 haben heute durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hannover bestätigt bekommen, dass der Hannover 96 e.V. den Mitgliedern eine vollständige Mitgliederliste zur Verfügung stellen muss. Somit soll Chancengleichheit zwischen Vereinsführung und oppositionellen Fans hergestellt werden.

Im März 2019 kommt es bei Hannover 96 zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Die drei Mitglieder, die ebenfalls die Unterschriftenaktion für eine außerordentliche Mitgliederversammlung initiierten, die trotz ausreichender Unterschriften nicht stattfinden wird, bekommen somit vor der ordentlichen Versammlung die Möglichkeit, die Vereinsmitglieder zu aus ihrer Sicht zu informieren. Die Mitglieder betonen, dass die Liste von einem Rechtsanwalt verwaltet und lediglich für die Information vor der anstehenden Mitgliederversammlung verwendet werden soll, bevor die Daten wieder gelöscht werden sollen. (Faszination Fankurve, 01.02.2019)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 zum Thema:

Pressemitteilung zum Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 01.02.2019 im einstweiligen Verfügungsverfahren, Az. 435 C 13452/18:

Das Amtsgericht Hannover hat den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. am heutigen Tag per Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren verpflichtet, drei Vereinsmitgliedern – die gleichzeitig die Initiatoren des Antrags auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sind – eine vollständige Liste seiner Mitglieder herauszugeben. Diesem Ansinnen hat sich der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. außergerichtlich verweigert. Das Amtsgericht begründet sein Urteil in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH damit, dass Vereinsmitgliedern ein Recht auf Mitwirkung an der vereinsinternen Willensbildung zusteht, sofern sie ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Ein solches Interesse hat das Amtsgericht im vorliegenden Fall bejaht, da es im Vorfeld der ordentlichen Mitgliederversammlung die Chancengleichheit zwischen der Vereinsführung und der von den Klägern repräsentierten Opposition gefährdet sieht. Entscheidungserheblich hierfür ist unter anderem die interessenbedingt einseitige Berichterstattung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern in Form von Newslettern.

Das Amtsgericht hat auch die für ein Obsiegen im Verfügungsverfahren notwendige Eilbedürftigkeit bejaht. Auf Grund der im März stattfindenden Mitgliederversammlung muss den Klägern kurzfristig eine Kontaktaufnahme mit den übrigen Vereinsmitgliedern ermöglicht werden.

Die drei durch das Urteil begünstigten Vereinsmitglieder legen Wert auf die Erklärung, dass die Mitgliederliste ausschließlich an ihren Rechtsanwalt Herrn Jürgen Scholz herausgegeben werden soll, der neben den einschlägigen Datenschutzbestimmungen besonderen Berufspflichten unterliegt. Sie selbst werden keine Einsicht in die Liste nehmen. Informationen an die Mitglieder werden daher ebenfalls ausschließlich über Herrn Rechtsanwalt Scholz erfolgen. Auf diese Weise soll sichergestellt und dokumentiert werden, dass die Daten der Mitglieder nur zu dem bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Hiernach werden diese Daten gelöscht.

Fanfotos Hannover 96




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