18.06.2014 - Hannover 96

Hannover 96 muss Prozesskosten tragen


Die Kosten wegen mehrerer Klagen gegen die verpflichtende Busanreise, die Hannover 96 den eigenen Fans vorgeschrieben hat, muss Hannover 96 nun selbst tragen. Dies hat das Amtsgericht Hannover beschlossen. Hannover 96 zog als letzten Trick einen Befangenheitsantrag aus der Tasche.

Im Interview mit Faszination Fankurve beklagte sich letzte Woche noch ein Vertreter der aktiven Fanszene von Hannover 96 darüber, dass der Verein die Prozesse weiterführt, obwohl in den ersten Urteilen klar war, dass das Gericht den Fans zustimmt.

Hannover 96 stellte kurz vor dem Derby noch einen Befangenheitsantrag gegen eine Richterin, um die Entscheidung des Gerichtes hinauszuzögern und den eigenen Fans den Besuch des Derbys so nicht zu ermöglichen. Das Gericht entschied, dass die Entscheidung den Fans vorzuschreiben, wie sie zum Derby anreisen müssen, zu weit ging. (Faszination Fankurve, 18.06.2014)

Das gesamte Urteil im Wortlaut hat der Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl, der die Hannover-Fans vor Gericht vertrat bei Twitter veröffentlicht:






UPDATE: Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Hannover zum Thema:

"Beschluss des Amtsgerichts Hannover gleicht einer schallenden Ohrfeige für Hannover 96

Wie bekannt ist, haben am Samstag, 05.04.2014, also einen Tag vor dem Derby, 86 Inhaber einer Auswärtsdauerkarte beim Amtsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe einer Eintrittskarte ohne verpflichtende Busanreise gestellt. Die diensthabende Richterin konnte darüber nicht mehr entscheiden, da die Anwälte von Hannover 96 einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt haben. Die Karten wurden somit von Hannover 96 nicht herausgegeben. Im Anschluss an das Derby wurde die Hauptsache für erledigt erklärt, es musste "nur" noch über die Kosten entschieden werden.

Das Amtsgericht Hannover hat nun im ersten Verfahren einen Beschluss erlassen; die Antragsgegnerin - in diesem Fall die Hannover 96 Sales&Service GmbH & Co. KG - muss alle Kosten tragen und hat somit den Rechtsstreit verloren, da die Verknüpfung der Kartenherausgabe mit Anreisezwang sowohl rechts- als auch vertragswidrig war.
Interessant in diesem Zusammenhang ist v.a. die Begründung des Amtsgerichts. In dieser steht unter anderem, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung "konnte nur aufgrund der nach Auffassung des Gerichts rechtsmissbräuchlichen Ablehnung der Bereitschaftsrichterin als Befangen nicht mehr rechtzeitig vor dem Spiel am Sonntag Nachmittag erlassen werden. Der Befangenheitsantrag diente ersichtlich nur dem Zweck, die drohende Eilentscheidung der Richterin zu verhindern."
Weiter heißt es: "Dies stellt unzweifelhaft eine rechtsmissbräuchliche Verwendung der Befangenheitsregelungen dar."
Der Richter brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass die Inhaber einer Auswärtsdauerkarte nach den zehn Parallelverfahren, die in der Woche vor dem Derby ebenfalls zu Gunsten der 96-Fans entschieden wurden, verständlicherweise davon ausgegangen waren, dass Hannover 96 nach diesen - aus ihrer Sicht verlorenen Verfahren - allen Inhabern einer Auswärtsdauerkarte die Eintrittskarte ohne Buszwang aushändigt. Hannover 96 hat sich bekanntlich allerdings nicht diesen gerichtlichen Entscheidungen angepasst, sondern stattdessen "ihr vertragswidriges Verhalten gegenüber dem Antragsteller" durchgesetzt.

Die Fanhilfe Hannover fordert Hannover 96 nach dieser herben Niederlage daher zum wiederholten Male auf, sich öffentlich und angemessen bei den treuesten seiner Fans - und als nicht anderes kann man die Personen bezeichnen, die sich nicht nur für Heimspiele, sondern auch für Auswärtsspiele eine Dauerkarte kaufen - zu entschuldigen.

Der Beschluss in den weiteren 85 identischen Verfahren steht noch aus.

Fanfotos Hannover 96




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