24.02.2010 - FC Winterthur

Hohe Geldstrafen für Fans


Mit etwas zeitlichem Abstand zu den Vorfällen rund um das Spiel FC Will gegen den FC Winterthur im April 2009, wurden nun die ersten Fans aus dem Kanton Zürich verurteilt. Insgesamt wurden Geldstrafen bis zu 13.000 Franken, rund 8.800 Euro, ausgesprochen.

Das Schweizer Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Fans im Alter von 22 bis 28 sich des Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Begünstigung schuldig gemacht hätten. Die Geldstrafe eines Fans, in Höhe von rund 7.000 Euro, ist direkt zu entrichten gewesen. Die restlichen beiden Geldstrafen stehen unter Strafvorbehalt. Neben den finanziellen Strafen trifft die verurteilten Fans unter anderem auch noch ein dreijähriges Stadionverbot, das angeblich landesweit in den ersten beiden Fußball- und Eishockeyligen Gültigkeit besitzt. (Faszination Fankurve, 24.02.2010)

Fanfotos FC Winterthur