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Wie Eintracht Frankfurt mitteilt wurde der Club im schriftlichen Einzelrichterverfahren vom Sportgericht des DFB zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Das Gericht ahndete den Einsatz von Pyrotechnik durch Fans der SGE in Nürnberg und Düsseldorf.
Beide Partien fanden in der Hinrunde der laufenden Saison statt und standen nach Angaben des Clubs vom Main Anfang dieses Jahres bereits kurz vor dem Abschluss. Nachdem es aber zum Rückrundenauftakt in Leverkusen zu verschiedenen Vorfällen gekommen war (das Spiel wurde vom Schiedsrichter wegen Pyrotechnik zeitweilig unterbrochen), wurde das Verfahren laut Mitteilung der Eintracht vorübergehend ausgesetzt. „Eine Entscheidung des DFB zum separat geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Vorfällen in Leverkusen ist hingegen noch nicht getroffen worden“, heißt es weiter. (Faszination Fankurve, 11.04.2013)