16.05.2017 - Werder Bremen

Infamous Youth klärt über Gesetzesverschärfung auf


Die Ultràgruppe Infamous Youth geht bei einer Informationsveranstaltung der Frage nach, was sich durch die Gesetzesverschärfung des §113/114 für Fußballfans ändert. Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte werden seit Ende April 2017 mit einer Mindesthaftstrafe von drei Monaten geahndet.


„Am 27.04.2017 hat die schwarz-rote Bundesregierung unter der Federführung von Heiko Maas und gegen den Protest diverser Bürgerrechtsgruppen, Jurist*innen und Opposition die Verschärfung des sogenannten Widerstandsparagraphen durch den Bundestag gebracht. Künftig sollen (vermeintliche) Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sowie Rettungskräfte, z.B. Polizist*innen härter bestraft werden, auch wenn sich diese nicht in einer Vollstreckungshandlung befinden. Das neue Gesetz sieht hier eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft vor. Darüber hinaus wurde der Katalog der besonders schweren Fälle des Widerstands ergänzt. Da (aktive) Fußballfans und politische Aktivist*innen nahezu immer mit polizeilichem Handeln in Berührung kommen, werden diese als erstes die Konsequenzen zu spüren bekommen. Wie schnell die Polizei Widerstandshandlungen konstruiert, sollte niemandem entgangen sein. So kann ein Schubser oder eine abwehrende Haltung dafür bereits ausreichen. Aber auch das Beispiel der Gegenanzeige, nach Übergriffen durch Polizist*innen, ist Alltag. Wir möchten mit der Veranstaltung informieren was sich mit der Gesetzesverschärfung ändert und welche abschätzbaren Folgen sich daraus ergeben werden. Hierzu haben wir eine Rechtsanwältin als Referentin eingeladen, die sich kritisch mit dem Paragraphen auseinandergesetzt hat“, heißt es in der Einladung von Infamous Youth.

Die Veranstaltung der Ultràgruppe findet am Donnerstag um 20:00 Uhr im BDP Haus, Am Hulsberg 136 in Bremen statt. (Faszination Fankurve, 16.05.2017)

Fanfotos Werder Bremen




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