20.07.2012 - Eintracht Frankfurt

„Instrumentarium Stadionverbot ist kontraproduktiv“


Die Nordwestkurve widmet sich in einer ausführlichen Pressemitteilung dem Thema Stadionverbote, nachdem auf dem Sicherhetisgipfel deren Höchstdauer auf bis zu zehn Jahre erhöht wurde. Der Verein sieht erläutert, warum Stadionverbote in der bisherigen Form nicht für mehr Sicherheit sorgen.

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Nordwestkurve von Eintracht Frankfurt:

Die Ergebnisse des sog. „Sicherheitsgipfels“ vom 17.07.2012 sorgen auch heute noch für erheblichen Aufruhr und Unmut in den Fanszenen. Der Nordwestkurve Frankfurt e.V., in dem sich Teile der aktiven Eintracht-Fanszene zusammengeschlossen haben, möchte die aktuelle Diskussion aufgreifen und besonders die angedachte Verlängerung der Laufzeit der Stadionverbote thematisieren.

Hier zeigt sich in besonders eklatanter Weise, woran dieser „Sicherheitsgipfel“ krankt: nicht nur daran, dass schon im Vorfeld keine Fanvertreter eingeladen oder in die Entscheidungsfindung eingebunden waren, sondern offenbar auch daran, dass überhaupt niemand der beteiligten Personen auch nur den Hauch einer Ahnung hätte, wie Stadionverbote heute üblicherweise gehandhabt werden und welche Bedeutung sie für und auf die Fanszenen und Betroffenen haben.

Ziel der Ankündigung einer Verlängerung der Laufzeit von Stadionverboten war und ist es offenbar allein, den Beifall der Hardliner und der breiten Öffentlichkeit einzuheimsen. In der Tat dürften viele Menschen glauben, dass eine „härtere“ Handhabung der Stadionverbote zu einer Befriedung des vermeintlichen „Gewaltproblems“ im Fußball beitragen könne.

Dem liegt der Irrglaube zu Grunde, dass Stadionverbote – erstens – regelmäßig gerechtfertigt seien, also gegen Gewalttäter verhängt werden, und –zweitens – dass der Ausschluss bestimmter Personen vom Stadionbesuch die Sicherheit im Stadion erhöhen bzw. zu einer Reduzierung „sicherheitsrelevanter Vorkommnisse“ führen würde. Beides ist – wie jeder, der sich mit der Materie etwas eingehender beschäftigt, bestätigen kann – nicht der Fall.

1. Es ist nicht so, dass Stadionverbote nur gegen Gewalttäter oder gegen Personen, die eine erhebliche Straftat begangen haben, verhängt werden. Vielmehr ist es häufig eine Frage des Zufalls, ob und wann es zu einem Stadionverbot kommt.

Beispiel: eine Reisegruppe wird unmittelbar nach Ankunft am Spielort von der Polizei eingekesselt. Es geht, aus welchen Gründen auch immer, nicht weiter. Die Stimmung in der Gruppe wird aggressiv, weil man nicht auf Toilette darf oder sich etwas zu essen holen kann. Es kommt zu Wortgefechten oder gar einem Gerangel, vielleicht fliegt irgendwann eine Dose oder gar Flasche. Später folgt die Auswertung der Videoaufnahmen: der Werfer ist zwar nicht im Bild. Aber man sieht mehrere Personen, die zuvor „polizeifeindliche Äußerungen“ tätigten oder den Beamten einen Mittelfinger zeigten. Gegen diese wird dann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs eingeleitet (mit der Begründung, diese Personen hätten die anderen durch Worte und Gesten aufgewiegelt) und ein dreijähriges Stadionverbot verhängt.

Manchmal reicht es sogar, dass man – ohne selbst etwas Strafbares getan zu haben – einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort“ war. Als der BGH im Oktober 2010 sein Grundsatzurteil zu den Stadionverboten fällte, ging es um einen Betroffenen, der unstreitig keine Straftat begangen hatte. Sein „Pech“ war lediglich, nach dem Spiel in einer etwa 50 bis 60-köpfigen Personengruppe angetroffen worden zu sein, von denen etwa zehn zuvor eine Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans hatten.

Die Stadionverbotsrichtlinien fördern eine solche Willkür, indem in Extremfällen sogar eine polizeiliche Identitätsfeststellung oder ein Platzverweis ein Stadionverbot nach sich ziehen kann. Rechtlich gesehen ist also ebenso wenig eine erwiesene Schuld einer Person für ein Stadionverbot notwendig, wie eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zur Aufhebung eines Stadionverbots führt.

2. Stadionverbote werden inzwischen zumeist für Vorfälle außerhalb des Stadions (in der Stadt oder auf den Anreisewegen) ausgesprochen, und eher seltener für Vorfälle in den Stadien. Hier werden also Personen genau dorthin verbannt, wo sie auffällig geworden sind, außerhalb des Stadions.

Hierbei ist besonders problematisch, dass die Vereine bzw. deren Stadionverbotsbeauftragten natürlich keinerlei eigene Kenntnisse von Vorkommnissen außerhalb des Stadions haben. Sie bekommen ihre Informationen allein von der Polizei. Die Erfahrung lehrt, dass die Polizeiberichte – gerade wenn es unverhältnismäßige Einsätze von Knüppel oder Tränengas zu rechtfertigen gilt – häufig bewusst übertreiben oder eine Bedrohungssituation schildern, die objektiv nicht vorgelegen hat.

Für die zu Unrecht Betroffenen heißt das gleichwohl drei (oder künftig fünf oder gar zehn?) Jahre Stadionverbot.

3. Stadionverbote werden unabhängig von den persönlichen Verhältnissen ausgesprochen. Ein Ersttäter oder Jugendlicher erhält dies ebenso wie ein mehrfacher Straftäter. Zumeist bekommt ein Stadionverbotsbeauftragter von der Polizei lediglich Namen und Anschrift mitgeteilt sowie den Tatvorwurf. Weder das Alter noch sonstige Lebensumstände des Betroffenen sind bekannt, wenn das Stadionverbot ausgesprochen wird. Oft wird einfach die Höchstdauer ausgesprochen, auch wenn es sich nur um den Verdacht eines geringen Vergehens handelt. Eine Bewährung kann erst nach der Hälfte der Laufzeit erwirkt werden. Ein „Warnschuss-Stadionverbot“ (Beispielsweise für ein Jahr auf Bewährung) existiert in der Praxis nicht.

Vor diesem Hintergrund sind die Reaktionen der Fankurven auf eine weitere Verschärfung der Stadionverbots-Praxis und ihr Umgang mit den Stadionverbotlern zu sehen.

Vor nahezu jeder Fankurve im deutschsprachigen Raum finden sich derzeit Transparente gegen Stadionverbote oder Aufrufe zur Solidarität mit Stadionverbotlern. Grund hierfür ist, dass eben in der Vergangenheit die oben beschriebene Praxis der Stadionverbote „nach dem Gießkannenprinzip“ sehr häufig zur Anwendung kam. Oft waren es mehrere Dutzend Personen, die für die Tat einer einzigen Person langjährige Verbote ausgesprochen bekamen. So verloren ganze Fangruppen nicht geringe Teile ihrer Mitglieder, zumeist Unschuldige. Doch hier war der Drang groß, diesen Mitgliedern eine weitere Perspektive in ihrem Fanleben zu geben und sie weiterhin einzubinden. Fahrten zu Auswärtsspielen wurden für die Betroffenen zu verbilligten Preisen angeboten und speziell organisiert. Der Zusammenhalt wurde, bis auf die Phase während des Spiels, gefördert. Zum Zeigen der Solidarität entstanden jene Transparente, die beispielsweise Aufschriften zeigen wie „Ehre der Gruppe Stadionverbot“ oder „Ausgesperrte immer mit uns“ und die heute oftmals fehlgedeutet werden.

Die Anwesenheit der Stadionverbotler im Umfeld der Spiele hat natürlich auch zur Folge, dass wirklich gewalttätige Personen sich mit Unschuldigen vermischen. Welche Folgen dies gerade bei Unschuldigen haben kann, die genug Unmut über ein ungerechtfertigtes oder übertriebenes Stadionverbot haben und zudem auch durch die Behörden kriminalisiert werden, sollte dabei eigentlich klar sein. Es besteht dabei die Gefahr der Radikalisierung einzelner Betroffener. Der DFB hat also durch die Vergabepraxis der Verbote seine eigene Maßnahme zum unwirksamen und die Lage verschlimmernden Instrument verkommen lassen. Der Vorwurf ist hierbei jedoch nicht an die Fans zu richten, die Personen aus ihrem eigenen Umfeld auffangen und ihnen Solidarität und Unterstützung zukommen lassen, sondern alleine an diejenigen, die durch eine fragwürdige Vergabepraxis die momentane Situation verursacht haben.

Im Übrigen führt diese allzu oft willkürliche und ungerechte Vergabepraxis nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen und deren Fanszenen zu Unmut, vielmehr erreichen Nachrichten über ungerechtfertigte Stadionverbote, auch aus anderen Fanszenen, durch neue Medien in Sekundenschnelle weite Teile der deutschen Fanlandschaft. Es wächst breit gefächerter Unmut gegen den DFB, da diese Richtlinien als ungerecht empfunden werden. So richtet sich ein großer Teil des Unmuts gegen den Verband selbst und nicht gegen die Personen, die für Störungen verantwortlich zu sein scheinen.

Wir halten deshalb das Instrumentarium „Stadionverbot“ mit seiner derzeitigen Handhabung für kontraproduktiv. Die Grundintention, gefährliche und gewalttätige Personen vom Stadion und vom Stadionumfeld fernzuhalten, wurde und wird durch die Praxis weitgehend verfehlt. Durch eine Verlängerung der Laufzeit gießt der DFB hier nur weiter Öl ins Feuer und wird die Situation eher verschlimmern.

Wir fordern den DFB auf, sich nicht auf populistische und unwirksame Maßnahmen zu versteifen, nur weil sie naheliegend scheinen. Vielmehr ist es ohne Alternative, dass der DFB sich auf den Dialog mit den Fans einlässt, diesen das Gefühl gibt, ernst genommen zu werden. Statt der Verlängerung der Stadionverbote ist der einzige Weg, die Vergabepraxis endlich auf rechtsstaatliche Beine zu stellen und vollständig zu überarbeiten.

Wir rufen den DFB dazu auf, die Fans nicht von Kongressen auszuschließen, sondern sich ernsthaft mit ihnen zu beschäftigen, sie einzubeziehen, sich nicht von populistischen Forderungen leiten zu lassen, sondern Grundlagen für eigene Maßnahmen zu schaffen, die nachvollziehbar sind und keine Welle der Entrüstung in den Fanszenen zur Folge haben.

Wir wünschen uns von unserer Eintracht Frankfurt Fußball AG, dass sie gegen solche Maßnahmen protestiert und offensiver auf mögliche Konsequenzen einer Verschärfung aufmerksam macht. Sowohl die Bestrafung von Fans durch Stadionverbote, als auch die Bestrafung der Vereine für Vorfälle im Stadion stehen auf einem brüchigen Fundament unklar formulierter und Willkür erlaubender DFB-Statuten. Zusammen mit den anderen Profivereinen, die DFL und DFB weitgehend tragen, sollte hier einiges erreicht werden können.

Der Nordwestkurve-Rat

Der Nordwestkurve Frankfurt e.V. ist eine Fanorganisation, die sich das Ziel gesetzt hat, allen interessierten Eintrachtfans die Möglichkeit zu bieten, sich an einem Informationsaustausch und aktiver Gestaltung der Fanszene zu beteiligen. Hier sollen sich Eintrachtler aus allen Bereichen treffen, kennenlernen und austauschen, um ein Zusammenrücken der aktiven Fanszene von Eintracht Frankfurt zu ermöglichen. Der Nordwestkurve e.V. ist ein unabhängiger Verein und in keine übergeordnete Struktur eingebunden, um jederzeit eigenverantwortlich agieren zu können.

Fanfotos Eintracht Frankfurt




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