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TSV 1860 München Investor Hasan Ismaik hatte vor etwa acht Monaten offiziell Beschwerde gegen die 50+1 Regel im deutschen Fußball beim Bundeskartellamt eingereicht (Faszination Fankurve berichtete). Jetzt wurde öffentlich, dass das Bundeskartellamt immer noch kein Verfahren eröffnet hat.
Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde gegenüber der Bild-Zeitung. Laut des Berichts fühlt sich das Bundeskartellamt nicht zuständig und verweist auf die Autonomie der Verbände. Die 50+1-Regel wird somit auch in Zukunft den Einfluss von Investor Ismaik, der vor über sechs Jahren beim TSV 1860 München einstieg und die Aktienmehrheit, aber nicht die Stimmenmehrheit an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft von 1860 München hält, begrenzen. Bei der letzten Mitgliederversammlung der DFL, bei der entschieden wurde, dass die 50+1-Regel in Deutschland erhalten bleibt, ging es auch um die Rechtssicherheit der Regelung, die durch das Bundeskartellamt gestärkt wird. (Faszination Fankurve, 29.03.2018)