01.07.2008 - Karlsruher SC

KSC mit Neuerungen bei der Stadionverbotsumsetzung


Der Karlsruher SC geht bei der Umsetzung von Stadionverboten einen Schritt auf seine Fans zu. In Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt wurden die Richtlinien auf einige (KSC-spezifische) Standards angepasst. Die Phönix Sons gaben dazu heute eine Stellungnahme ab.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Phönix Sons:

Seit dem 01. April 2008 sind die neuen Stadionverbotsrichtlinien in Kraft. Neu sind hierbei vor allem die Laufzeiten der Stadionverbote, sowie die erweiterten Möglichkeiten einer Anhörung. Des Weiteren wird in den neuen Richtlinien den Vereinen mehr Spielraum der Umsetzung gegeben.

Diesen Umstand machte nun die Realisierung eines schon lang geforderten Anliegen von uns möglich: Eigene (KSC-spezifische) Standards zur Umsetzung der Stadionverbotsrichtlinien.

Das Fanprojekt traf hierbei mit dem KSC nachfolgende Vereinbarung, die auch wir vollständig unterstützen!

Damit ist für uns eine neue Basis der Zusammenarbeit mit dem Verein gegeben. Wir hoffen, dass es durch die gewissenhafte Umsetzung zu einer gerechteren und vor allem transparenteren Beurteilung von Stadionverboten kommt.

Vereinbarung zwischen KSC und Fanprojekt:

Nach Erörterung mit dem Rechtsvertreter des Vereins, setzt der KSC folgende Standards hinsichtlich der praktischen Umsetzung der seit 01. April 2008 gültigen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten sowie hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt Karlsruhe fest:

§3 Abs. 3 der Richtlinien sieht vor, dass die Festsetzung des Stadionverbots vor einer Stellungnahme des Betroffenen erteilt werden kann. Für den Fall, dass eine solche Stellungnahme des Betroffenen bereits vor Erteilung vorliegt, so wird diese vom Verein berücksichtigt. Nach Erteilung eines Stadionverbotes soll der Betroffene innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Stellungnahme an den Verein abgeben. Danach wird der Verein über eine Aufhebung, Reduzierung oder Aufrechterhaltung des Stadionverbots entscheiden. Jeden Monat (voraussichtlich immer der erste Dienstag im Monat) gibt es einen Termin, die so genannte Anhörung nach § 5a der Richtlinien. An diesem Termin nimmt der Stadionverbotsbeauftragte (Herr Dohmen) und der Betroffene, der Stadionverbot bekommen hat, teil. Das Fanprojekt Karlsruhe kann an diesem Termin teilnehmen, wenn das Fanprojekt vom Betroffenen beauftragt wird. Dabei müssen das Einverständnis und die schriftliche Stellungnahme des Betroffenen dem KSC vorliegen. Die Entscheidung über Reduzierung, Aussetzung oder Aufhebung liegt ausschließlich beim Verein KSC. Die Termine für Fans, die Kontakt zum Fanprojekt haben, vereinbart das Fanprojekt mit Herrn Dohmen. Am Anhörungstag sind maximal zwei Anhörungen möglich. Der erste Termin ist für den Dienstag, 9. September 2008, vorgesehen.

Phönix Sons Karlsruhe `99

23.06.2008

Fanfotos Karlsruher SC




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