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Ein 18 Jahre alter Ultrà des VfB Stuttgart wurde von Jugendstrafkammer des Landgerichts zu zwei Jahren auf Bewährung, 3.000 € und Täter-Opfer Ausgleichsgespräche verurteilt. Der Richter folgte damit nicht der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags forderte.
Der Staatsanwalt wollte laut Stuttgarter Zeitung vier Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung erreichen. Der junge VfB Stuttgart Fan gestand vor Gericht, nach dem Spiel gegen Hertha BSC am 6. März 2015 eine Parkhausschranke auf einen Polizisten geworfen zu haben. Damals soll er der Gruppe Crew 36 angehört haben.
Das Geständnis, die fünf Monate Untersuchungshaft und eine positive Sozialprognose gaben für den Richter den Ausschlag, bei einer Bewährungsstrafe zu bleiben. Der Richter begründete seine Entscheidung, dass die Abschreckung anderer Fans nicht im Vordergrund stehen dürfe. Bei anderen öffentlichkeitswirksamen Prozesses gegen Ultras war dies in der Vergangenheit häufig ein Grund für besonders harte Strafen.
Von den 3.000 Euro gehen jeweils 1.500 Euro an die beiden Polizisten, die bei der Aktion leicht verletzt worden sein sollen. Die Einhaltung des Stadionverbots, das der VfB Stuttgart ausgesprochen hat, ist ebenfalls Teil der Bewährungsauflagen. (Faszination Fankurve, 13.11.2015)