20.01.2012 - Karlsruher SC

Keine Strafe für „A.C.A.B.-Banner“


Das Landgericht Karlsruhe hat die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe verworfen und den Freispruch für einen Karlsruher Fan in zweiter Instanz bestätigt. Dem Fan wurde der Tatbestand der Beleidigung vorgeworfen.

Beim Spiel zwischen dem Karlsruher SC und dem VfL Bochum im Herbst 2011 wurde dem Fan vorgeworfen einen Teil des Spruchbandes „A.C.A.B.“ („All Cops Are Bastards“) präsentiert zu haben. Der damalige Polizei-Einsatzleiter fühlte sich durch den Schriftzug in seiner Ehre verletzt und brachte den Tatbestand zur Anzeige. Zudem stellte die Karlsruher Polizeipräsidentin Hildegard Gerecke einen Strafantrag.

Das Amtsgericht Karlsruhe erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Karlsruher Fan, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten war, einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen. Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte durch seinen Verteidiger Einspruch ein, wodurch es zu Hauptverhandlungen kam in der der Angeklagte am 12.05.2011 aus Rechtsgründen freigesprochen wurde. Der zuständige Richter sah in dem Schriftzug nicht den Tatbestand einer Beleidigung erfüllt und machte mündlich darauf aufmerksam, dass es nicht seine Aufgabe wäre für gutes Benehmen zu sorgen, sondern Straftaten zu verurteilen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, wozu es im Landesgericht Karlsruhe erneut zu Verhandlungen kam. Die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, dass durch den Schriftzug „A.C.A.B“ alle im Stadion anwesenden Beamten und Beamtinnen strafbar beleidigt wurden. Die Verteidigung sah in dem Banner allerdings viel mehr eine allgemeine Kritik an der Polizei und ihre Einsätze, die nicht an einzelne Beamte gerichtet wurde, sondern eine überspitzte Unterstützung zu den Spruchbändern „Stuttgart 21 zeigt: Polizeigewalt kann jeden treffen!“ und „BFE-Einheiten abschaffen!“.

Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht an und hielt den Freispruch des KSC-Fans am 8.12.2011 aufrecht. Das Gericht sieht in dem Schriftzug weitere Deutungsmöglichkeiten als die von der Staatsanwaltschaft aufgeführte. Womit eine Verurteilung gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 im Grundgesetz verstoße. (Faszination Fankurve, 20.01.2012)

Fanfotos Karlsruher SC




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