31.12.2014 - Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht in Baden-Württemberg kommt


Was im Koalitionsvertrag der baden-württembergischen Landesregierung bereits angekündigt wurde, wird nun doch umgesetzt. Eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums soll nun Vorschläge zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten erarbeiten.

Nach Informationen des SWR wird diskutiert, ob die Polizisten jeweils mehrere Nummern erhalten, die sie selbst austauschen können oder vor jedem Einsatz eine neue Nummer zugeteilt bekommen. Eine Kennzeichnung mit Klarnamen soll es nicht geben.

In anderen Bundesländern ist die Kennzeichnungspflicht bereits umgesetzt worden, wie zum Beispiel in Berlin, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die dort gemachten Erfahrungen will die Landesregierung in Baden-Württemberg in die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht einbeziehen.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) gab gegenüber dem SWR bekannt, dass die Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht seine höchste Priorität genoss. Nun wird sie, auch auf Druck der Grünen, trotzdem umgesetzt. Aus den Reihen Deutschen Polizeigewerkschaft kommt Kritik an der Einführung.

Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, bezeichnete die Einführung als „nicht akzeptabel“. Zahlreiche Fangruppen und Ultras, auch aus Baden-Württemberg machen sich seit Jahren für die Einführung stark. Stark kritisierte Polizeieinsätze bei Protesten gegen Stuttgart 21 brachten die Kennzeichnungspflicht, für die sich auch Amnesty International stark macht, in die Diskussion. (Faszination Fankurve, 31.12.2014)

Interview mit Alexander Bosch, dem Sprecher der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International u.a. über die Kennzeichnungspflicht.






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