15.11.2019 - Karlsruher SC

Knapp 40 Betretungsverbote für KSC-Fans beim Derby


Das Baden-Württemberg-Derby zwischen dem VfB Stuttgart und dem Karlsruher SC findet am 24. November 2019 mit einem reduzierten Kontingent in Höhe von 3.750 Gästetickets statt (Faszination Fankurve berichtete). Nun gab es in Bezug auf das anstehende Derby eine weitere schlechte Nachricht für KSC-Fans.

Knapp 40 Fans des Karlsruher SC wurden für das Duell in der Landeshauptstadt mit einem Betretungsverbot belegt, weshalb diese Fans das wichtigste Auswärtsspiel des Jahres verpassen werden und nicht nach Stuttgart reisen dürfen. Die Fanhilfe Karlsruhe hat erklärt, dass von den Betretungsverboten auch Personen betroffen sind, die nicht verurteilt oder die genannten Verfahren sogar eingestellt wurden.

„Nachdem aktuell eine größere Zahl von Betretungsverboten bei Teilen der Fanszene einflattert und auch das Kartenkontingent stark reduziert wurde, wollen wir uns zu diesen beiden Punkten gerne einmal etwas ausführlicher äußern: Knapp 40 Betretungsverbote erreichten die letzten Tage einige der KSC Fans. Diese begründen sich alle mit einem Vorfall im Rahmen des BFV Pokalspiels in Mannheim Anfang des Jahres. Bei keinem der Betroffenen ist es bisher zu einer gerichtlichen Überprüfung der gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe gekommen. Bei einigen der dort in Gewahrsam genommen Anhängern wurde das Verfahren sogar inzwischen eingestellt. Nicht einmal Stadionverbote, die bei solchen Vorfällen gerne als erstes Repressionsmittel eingesetzt werden, wurden bisher ausgesprochen! Die Betretungsverbote betreffen nicht, wie es in der Presse gerne dargestellt wird, Hooligans oder notorische Störer, sondern auch Fans die bisher bei, und auch außerhalb, von Fußballspielen noch nie strafrechtlich in Erscheinen getreten sind“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Fanhilfe Karlsruhe.


Vorm Badischen Pokalspiel zwischen dem VfB Gartenstadt und dem Karlsruher SC kam es im März 2019 in der Innenstadt von Mannheim zu Auseinandersetzungen zwischen Waldhof- und KSC-Fans (Faszination Fankurve berichtete). Die nun für das Baden-Württemberg-Derby in Stuttgart verhängten Betretungsverbote resultieren aus Personalienfeststellungen in Folge dieses Vorfalls. Im Bereich der Planken setzte die Polizei damals etwa 40 KSC-Fans vorübergehend fest. Ob diese überhaupt an der Auseinandersetzung beteiligt waren, ist gerichtlich noch gar nicht entschieden.

„Es wird dargestellt, dass ein Rechtsverstoß der einzelnen Personen in Mannheim schon festgestellt und daher dieses Betretungsverbot das einzige Mittel, zur Verhinderung weiterer Straftaten in Rahmen des Derbys sei, welches der dortigen Polizeibehörde zur Verfügung steht. Dies ist jedoch falsch! Bei keinem der Beschuldigten wurde bisher ein Fehlverhalten nachgewiesen, denn dies stellt nicht die geneigte Öffentlichkeit oder Presse, auch nicht die Polizei, geschweige denn eine Polizeibehörde fest, sondern ein ordentliches Gericht. Es wurden bei allen Betroffenen auch nur dieser einzelne Vorfall als Indiz ihrer persönlichen Untauglichkeit, dieses Spiel zu besuchen, aufgezeigt. Vielmehr noch unterstellt man allen mit Betretungsverboten belegten Personen, dass 'Sie sich anlässlich des Spiels am 24.11.2019 im Umfeld der Mercedes-Benz-Arena und auf den An- und Abmarschwegen aufhalten werden, um dort Straftaten zu begehen'. Diese hanebüchene Unterstellung grenzt schon fast an den Straftatbestand der üblen Nachrede“, so die Stellungnahme der Fanhilfe Karlsruhe weiter.

Betretungsverbote basieren auf dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes und können präventiv auch ohne eine vorherige Verurteilung ausgesprochen werden. Anders als bei von den Vereinen und Verbänden verhängten Stadionverboten kann man ausgesprochenen Betretungsverboten widersprechen und vor Gericht ziehen. Im aktuellen Fall von den 40 betroffenen KSC-Fans wird den Betroffenen, anders als sonst üblich, dieses Mal keine Anhörung vor Ausspruch des Verbots eingeräumt, was laut Angaben der Fanhilfe Karlsruhe mit „öffentlichem Interesse“ gegründet wurde. Die Fanhilfe Karlsruhe regt sich darüber auf, weil der Vorfall in Mannheim bereits am 27. März 2019 war und schon seit Monaten klar ist, dass das Derby in Stuttgart ansteht. Weil die Polizei den Betroffenen keine Anhörung ermöglicht, prüft die Karlsruher Fanhilfe, die KSC-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, rechtliche Schritte: „Wir prüfen zwar noch die rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Verbote vorzugehen, jedoch gibt es keinen einstweiligen Rechtsschutz, das heißt, selbst wenn ein Gericht im Nachhinein die komplette Begründung und Rechtsgrundlage als nichtig erklären würde, zum Derby darf trotzdem keiner der Betroffenen“, macht die Fanhilfe gleichzeitig deutlich, dass die Betroffenen das Derby wahrscheinlich trotzdem verpassen werden.


Die Fanhilfe Karlsruhe hat sich auch zum um etwa 2.200 Tickets reduzierten Gästekontingent zu Wort gemeldet und den eigenen Verein dafür kritisiert, dass er sich nicht genug für die eigenen Fans eingesetzt habe, die nun keine Tickets mehr bekommen: „Schade, hier hätten wir uns gefreut, wenn der KSC klare Kante gezeigt und sich für seine Fans eingesetzt hätte. Dass das Spiel unter ganz anderen Sternen steht, als die letzte Begegnung, zeigt nicht nur der damalige und heutige Tabellenstand, sondern auch, wie schnell die restlichen verfügbaren Eintrittskarten verkauft wurden – innerhalb weniger Stunden. Die einzigen, die von dieser Entscheidung profitieren, sind die Aasgeier der Ticketbörsen. Die sowieso schon üppigen Preise der Gästekarten wandern aufgrund der knapp 2.200 fehlenden Karten in diesen Portalen in schwindelerregende Höhe. Wir verwehren uns weiterhin gegen unnötige und übertrieben Repressionen genauso wie gegen die Reduktion von Ticketkontingenten! Nichtsdestotrotz lasst uns das Derby positiv gestalten, auf dem Rasen wie auf den Rängen!“, so die Fanhilfe Karlsruhe zum reduzierten Ticketkontingent. (Faszination Fankurve, 15.11.2019)

Fanfotos Karlsruher SC




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