17.01.2017 - FC Schalke 04

Knappenkarte wird nach Abmahnung fanfreundlicher


Laut einer Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ändert Schalke 04 die AGB seiner Bezahlkarten. Nach einer Abmahnung habe sich der Club verpflichtet, einige laut der Organisation verbraucherfeindliche Klauseln aus den Vertragsbedingungen zu streichen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen der Erwerb und die Benutzung der Knappenkarte von der FC Schalke 04 Arena Management GmbH geregelt werden, hielten aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erhebliche Nachteile für Kunden bereit: Sie sahen unter anderem vor, dass für die Auszahlung eines Restguthabens auf der Karte eine Gebühr von drei Euro verlangt werden kann. Zudem behielt die FC Schalke 04 Arena Management GmbH sich vor, diese Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von bis zu eineinhalb Jahren nach entsprechender Aufforderung vorzunehmen.

Diese beiden Klauseln hält die Verbraucherzentrale NRW für rechtlich unwirksam und hatte den Arena-Betreiber entsprechend mit der Aufforderung abgemahnt, diese zukünftig nicht mehr zu verwenden. Dazu habe sich die GmbH nun verpflichtet. Der Erwerb einer Knappenkarte ist auf Schalke nicht nur für die heimischen Fans, sondern auch für die Gästefans obligatorisch, wenn man sich mit Speisen oder Getränken eindecken möchte. (Faszination Fankurve, 17.01.2017)

Fanfotos FC Schalke 04




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