09.11.2011 - 1. FC Köln

Kölner Ultras kritisieren Stadtverbote


Im Nachgang des Auswärtsspiels des 1. FC Köln beim Borussia Dortmund kritisiert die Wilde Horde Stadtverbote, die gegen Kölner Fans ausgesprochen wurden und kritisiert dabei vor allem die Begründungen der Polizei.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Wilden Horde:

Begründungen für Stadtverbote grotesk!

Für das Auswärtsspiel am vergangenen Samstag in Dortmund erhielt die aktive Kölner Fanszene dutzende Stadtverbote. Nachdem das Verfahren erstmals bei einem Heimspiel gegen Nürnberg, zu dessen Fanszene wir bis zu diesem Zeitpunkt nie einen (positiven oder negativen) Kontakt hatten, eingeführt wurde, ist es inzwischen bei Derbys gegen Leverkusen und Mönchengladbach Routine geworden – leider!

Im Vorfeld des Spiels beim Deutschen Meister jedoch überraschte nun die Polizei Dortmund mit Stadtverboten. Wir kritisieren nicht nur die Handhabe der Stadtverbote im Allgemeinen, sondern in diesem besonderen Fall vor allem die fadenscheinigen Begründungen aufs Allerschärfste! Die offiziellen Beweggründe der Polizei, Stadtverbote für dieses Spiel auszusprechen, sind grotesk!

So bezeichnet die Polizei das Verhältnis zwischen den Anhängern der Mannschaften als „feindschaftlich, obwohl in Ultrakreisen freundschaftliche Beziehungen bestehen.“ Allerdings würden die „einzelnen freundschaftlichen Beziehungen“ untereinander zu sehr starken Diskussionen führen.

Sprich: Mitgliedern der Wilden Horde wird vorgeworfen, dass sie die Freundschaft zwischen Boyz Köln und Desperados Dortmund nicht mittragen. Das ist zwar faktisch richtig, hat jedoch auf die Partie des 1. FC Köln gegen Borussia Dortmund keinerlei Auswirkungen. Im Gegenteil: nachweislich haben wir beispielsweise eine gemeinsame Aktion zwischen beiden Kurven beim letzten Spiel in Dortmund (04.03.2011, „Kein Zwanni für ´nen Steher“-Spruchband-Aktion) nicht torpediert. Hätten wir uns so verhalten, wenn wir, wie die Polizei behauptet, ein Verhältnis zueinander haben, das als „feindschaftlich“ gewertet werden kann? Wohl kaum.

Die Polizei zählt im Verlauf ihrer vielseitigen, generellen Begründung der Stadtverbote Vorfälle auf, die die „sehr aggressive Grundstimmung“ bei den Begegnungen begründen soll.

An eine Kneipe in Köln-Ehrenfeld wurden im Juli „Beleidigungen wie ‚BVB-Hurensöhne‘, ‚Ruhrpott Kanacken‘ oder ähnliches“ gesprüht. Diese Tatsache führt die Polizei als einen Teil einer „aktuellen Entwicklung“ an, die die Stadtverbote begründen soll. Dass seit vielen Jahren diese „Beleidigungen“ im Stadion von einem großen Teil der Fankurve getragen werden, wird außer Acht gelassen. Muss jetzt also jeder, der bei einem Fußballspiel die gegnerische Mannschaft beleidigt, mit einem Stadtverbot rechnen?

Es entsteht der Eindruck, dass Stadtverbote ausgesprochen werden, weil man mit den gegnerischen Anhängern nicht befreundet sei. Wenn das der zukünftige Weg der Polizei ist, Frieden rund um Fußballspiele herzustellen, dann können wir sagen: Gute Nacht, Fußballkultur!

Grotesk wird es, wenn die Polizei das Verhalten der Dortmunder Anhänger gegenüber der Polizei als Grund dafür nimmt, Stadtverbote gegen Kölner Fans auszusprechen. Die Dortmunder würden sich „bei polizeilichen Maßnahmen unmittelbar solidarisieren und sich dabei zahlenmäßig unterlegenen Polizeikräften aggressiv“ widersetzen.

Die Polizei führt beim Aussprechen von Stadtverboten immer generelle Gründe auf, die das Handeln der Polizei unterstützen sollen, und eine „Legende“, in der begründet wird, warum ein einzelner Fan davon betroffen ist.

Auch hierbei kommt es zu sehr grotesken Fällen, die ein vernünftiges Handeln der Polizei schwer in Frage stellen!

Aufgelistet in dieser Legende werden neben tatsächlich einmal „erfolgreichen“ Strafanzeigen oder bestehenden Stadionverboten Vorfälle, bei denen entweder dem Beschuldigten nachweislich nichts vorzuwerfen war, Anzeigen, die noch am selben Tag wieder eingestellt wurden oder bloße „Identitätsfeststellungen“. Sprich: die Tatsache, dass die Polizei die Personalien eines Fans kontrolliert, reicht als ein Grund für das Aussprechen eines Stadtverbotes.

Einige Beispiele möchten wir an dieser Stelle aufführen:

Beim FC-Auswärtsspiel in Stuttgart am 14.08.2005 wurden die beiden Busse der Wilden Horde von der Polizei rausgezogen, weil „ein gewaltbereites Verhalten nicht ausgeschlossen werden konnte“. Nachdem die Polizei endlich noch einmal unsere persönlichen Daten aktualisieren konnte (konkrete Gründe gab es gewiss nicht), durften die Busse weiterfahren. Der Vorwurf der Polizei? „Sie waren Insasse in eine der beiden Busse.“

Besonders verwirrend ist der Vorwurf, am 15.12.2006 an einem „Vorfall“ beteiligt gewesen zu sein: an diesem Tag kam es, wie sich vielleicht einige FC-Fans noch erinnern können, zu einer „Blockade“ vor der Tiefgaragenausfahrt am Müngersdorfer Stadion. „Augenscheinlich wurden von der Personengruppe gezielt Fahrzeuge/Personen an der Ausfahrt gehindert“, so z.B. der Mannschaftsbus. Man stelle sich vor, dass jeder Protest, der am altehrwürdigen Marathontor stattfand, heutzutage als Teil-Grund eines Stadtverbotes herhalten muss. Die Polizei lebt fernab der Realität!

Nicht selten werden in der Legende Dinge aufgelistet, die zu Unverständnis führen. So gab es in der Vergangenheit Identitätsfeststellungen, deren Ergebnis laut Polizei-Aussage lautet: „Kontrolle ohne weitere Feststellungen.“ Es ist nicht nur sehr erschreckend, dass die Polizei solche – wie sie selbst zugibt – erfolglosen Personalienkontrollen in einer Datei festhält, sondern auch, dass sie dem Kontrollierten im Nachhinein zum Vorwurf gemacht wurden.

Es ließen sich Seiten damit füllen, wenn eingestellte Strafverfahren, Identitätsfeststellungen oder Ingewahrsamnahmen, die im Nachhinein von Vereinen, Polizei oder Staatsanwaltschaft als unberechtigt angesehen wurden, aufgelistet würden.

Stattdessen wollen wir noch kurz eine weitere Form des Verbotes darstellen: das Betreten von Bahnhaltestellen. Für das Spiel gegen Dortmund wurde ein solches Verbot für die Zeit von 8 bis 21 Uhr ausgesprochen – wohlgemerkt für Bahnhöfe in Köln.

Laut Verbot war es nicht erlaubt, um 15:30 Uhr (Anpfiff in Dortmund) mit der S-Bahn von Köln-Hansaring nach Köln-Lövenich zu fahren.

Als wäre dieses Verbot nicht schon an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, werden sage und schreibe zwei Gründe für diese Maßnahme aufgeführt: eine Beamtenbeleidigung vor einiger Zeit und ein laufendes Stadionverbot.

Die Polizei vermittelt zur Zeit in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass die Kölner Fanszene nur noch Kopfschütteln verursache und unser Handeln stärker eingeschränkt werden müsste. Noch einmal betonen wir an dieser Stelle, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht worden sind. Wir arbeiten daran und hoffen, dass wir gemeinsam mit anderen FC-Fans in eine positive Zukunft blicken können.

Die Polizei sollte sich aber gleichzeitig sehr deutlich hinterfragen, ob sie aktive Fans weiterhin mit fadenscheinigen Begründungen und grotesken Argumentationszusammenhängen daran hindern will, ihrer Liebe, dem 1. FC Köln, hinterher reisen zu dürfen.

Fanfotos 1. FC Köln




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