27.06.2017 - Hannover 96

Konflikt mit Martin Kind geht in nächste Runde


Die Interessengemeinschaft PRO VEREIN 1896 hat auf die E-Mail des Vorstands von Hannover 96 an die die Vereinsmitglieder eine Reaktion verfasst, in dem Martin Kind vorgeworfen wird, sich satzungswidrig zu verhalten und einen Beschluss der Mitgliederversammlung zu ignorieren. (Faszination Fankurve, 27.06.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Reaktion von PRO VEREIN 1896:
Reaktion: Hannover 96 hat (erneut) verstanden

Nachdem der Vorstand von Hannover 96 sich bereits im Vorfeld der Jahreshauptversammlung mit einem fragwürdigen Brief an die Mitglieder gewandt hatte, wurde gestern erneut ein Vorstandsbrief versandt – dieses Mal als Mitgliedernewsletter per Mail (siehe Anhang).

Wir begrüßen es sehr, dass der Vorstand nun nach über zwei Monaten „umfassender Analyse“ und zahlreichen Zuschriften von Mitgliedern auch zu dem Ergebnis gekommen ist, welches wir schon vor Wochen feststellen konnten (siehe: Mitgliederversammlung 2017- Ein Rückblick und ein Ausblick), nämlich dass die Veranstaltung einen dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. unwürdigen Charakter hatte.
Weiter hat man scharf analysiert, dass die Vorbereitung der Jahreshauptversammlung deutliche Mängel aufwies. Diese Einschätzung unterstützen wir. Dies führte schlussendlich zu einer chaotischen Durchführung der Versammlung, was bei vielen Mitgliedern Unmut und Unverständnis hervorrief.

Im Folgenden ergeht sich der Vorstand in der Rezitation der ewig gleichen „Argumente“ von den Vorteilen des Hannover-Modells mit den regionalen Investoren, über den Mythos Stadionneubau bis zum Vereinszentrum Stammestraße. „Argumente“ die von uns längst widerlegt wurden und durch unermüdliche Wiederholung nicht richtiger werden. Daher nur in Kürze:

Die ersten regionalen Investoren haben sich schon zurückgezogen und Martin Kind hat inzwischen verkündet, an jeden verkaufen zu wollen. (Beitrag: Fangesellschafter gehen von Board)
Der Neubau des Niedersachsenstadions wurde nicht von Martin Kind oder anderen Gesellschaftern finanziert (Faktencheck: Niedersachsenstadion)
Bei Planung und Finanzierung des Vereinszentrums Stammestraße bestehen noch viele offene Fragen, die auf der JHV trotz eingereichtem Informationsantrag unbeantwortet blieben. Hierzu wird es in kürze neue Erkenntnisse geben, über welche wir dann selbstverständlich umfassend informieren. Erste Informationen findet ihr hier: Mitgliederversammlung 2017- Ein Rückblick und ein Ausblick

Der Vorstand will nun eine Informationsoffensive starten, da man in der Vergangenheit die Vorteile einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel nicht genug „akzentuiert“ habe. Auch hier sind wir dem Vorstand bereits zuvorgekommen. Zum Beispiel mit unserer Informationsreihe über das von uns bundesweit erstmalig vollständig veröffentlichte geheime DFL-Papier, welches die Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung regelt und eine transparente Darstellung der Gesellschafter- und Gesellschaftsstrukturen bei Hannover 96. (siehe: 50+1, das DFL-Papier und der Profifußball in Hannover)

Der Vorstandsbrief schließt mit einer Schuldzuweisung. „Anfeindungen von Fangruppen“ würden das Einvernehmen im Verein stören. Dass diese Fangruppen aus (langjährigen) Vereinsmitgliedern bestehen, denen der Verein am Herzen liegt und die mit ihrem Engagement und ihren Mitgliedsbeiträgen Wohl und Erfolg des Vereins mitgestalten, lässt man dabei unter den Tisch fallen. Soviel dann also zu der „Meinungsvielfalt“, die dem Vorstand angeblich „von zentraler Bedeutung und ausdrücklich erwünscht“ ist…

Welchen Geistes Kind der Vorstand ist, dürfen wir gerade heute auch wieder der Presse (HAZ, 27.06.2017, „Der Präsident will das Sagen“) entnehmen. Einen eindeutigen Beschluss der Mitgliederversammlung mit klarer Handlungsanweisung sieht der Vorstandsvorsitzende Martin Kind lediglich als „Empfehlung“ an. Dabei regelt die Satzung eindeutig:

§ 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich.
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

f) Entscheidung über Anträge

§ 15 Vorstand

3.
Aufgaben und Pflichten
a) Der Vorstand entscheidet über alle ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Belange. Ihm obliegt die Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit.
(…)
c) Der Vorstand setzt Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Mitgliederversammlung um.

Der Vorstandsvorsitzende äußert sich also in der Öffentlichkeit bewusst satzungswidrig und kündigt an einen eindeutigen Beschluss der Mitgliederversammlung ignorieren zu wollen.

Als Interessengemeinschaft von Vereinsmitgliedern werden wir uns auch weiterhin für den Erhalt der 50+1-Regel bei Hannover 96 stark machen. Wir werden weiter umfangreiche Aufklärungsarbeit leisten, wie wir es auch in der Vergangenheit bereits getan haben. Als Mitgliederinitiative haben wir das Wohl des Vereins in allen seinen Facetten im Sinne.

Ihr seid interessierte Mitglieder oder aktive Sportler bei Hannover 96 und habt Fragen rund um unsere Initiative, die 50+1-Regel und unsere Bedenken bzgl. einer Ausnahmegenehmigung für Hannover 96? Dann meldet euch bei uns: info@proverein1896.de .Gerne beantworten wir eure individuellen Fragen oder organisieren mit euch zusammen eine Informationsveranstaltung in eurer Sparte, Trainings- oder Fangruppe.

Ihr seid noch kein Vollmitglied bei Hannover 96? Dann wandelt jetzt eure Fördermitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft oder werdet Neumitglied! Zur Mitgliederkampagne: 50+dEins

IG PRO VEREIN 1896

Fanfotos Hannover 96




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