18.11.2015 - 1. FC Köln

Kontrolle von Handynummern war rechtswidrig


Anlässlich des Heimspiels des 1. FC Köln gegen Werder Bremen wurden Ende letzter Saison die sogenannten IMEI-Nummern von Mobiltelefonen von 25 Fans des 1. FC Köln in einer Polizeikontrolle festgestellt. Der Kölsche Klüngel macht nun öffentlich, dass diese Kontrolle rechtswidrig war.

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Tobias Westkamp von der AG Fananwälte gingen die Fans des 1. FC Köln gerichtlich gegen die Kontrolle vor. Das Amtsgericht Köln erklärte die Kontrolle für nun laut Südkurve für klar rechtswidrig. Die zuständige Polizeiinspektion konnte nicht erklären, wie durch die Kontrolle der IMEI-Nummern Auseinandersetzungen unter Fußballfans verhindert werden können. Durch die IMEi-Nummern lassen sich Mobiltelefone eindeutig identifizieren und auch überwachen. (Faszination Fankurve, 18.11.2015)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung vom Kölschen Klüngel.:

FESTSTELLUNG VON IMEI-NUMMERN RECHTSWIDRIG

Am 26. Spieltag der vergangen Saison spielte unser FC gegen Werder Bremen im Müngersdorfer Stadion. Bei der Anreise wurden jedoch circa 25 FC-Fans von Polizeikräften festgesetzt und kontrolliert. Die Beamten hatten es dabei auf die mitgeführten Mobiltelefone und die dazugehörigen IMEI-Nummern (Nähere Infos findet ihr unten) abgesehen. Unter Protest der Kölner Fans wurden diese Nummern festgestellt. Mit Hilfe des Kölsche Klüngel und Fananwalt Tobias Westkamp wehrte sich ein Betroffener im Nachgang juristisch gegen dieses Vorgehen.

So landete das polizeiliche Vorgehen beim Amtsgericht Köln. Während des Verfahrens äußerte sich die zuständige Polizeiinspektion 3 erst nach mehrmaliger Aufforderungen durch das Gericht. In der nach fünf Monaten erfolgten Stellungnahme konnte die Polizei in keiner Weise dem Gericht erklären, wieso die IMEI-Nummern von Mobiltelefonen für den polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr relevant wäre.

In der polizeilichen Stellungnahme wurde wieder mit einer angeblich verabredeten Auseinandersetzung argumentiert. Tragfähige Hinweise blieb die Staatsmacht schuldig. Auch konnte das Gericht nicht erkennen wie mit der Feststellung von IMEI-Nummern eine Auseinandersetzung verhindert werden könnte.

Die zuständige Richterin kam folglich bei der Bewertung des Sachverhaltes zu einem eindeutigen Urteil und erklärte das polizeiliche Vorgehen für klar rechtswidrig!

Dies ist ein Grund mehr auch künftig polizeiliche Handlungen und Berichte kritisch zu hinterfragen und im Zweifel gerichtlich überprüfen zu lassen. Nur so kann das Fehlverhalten der Staatsmacht nachgewiesen und einer größeren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden!

Falls ihr mehr zu unserer Arbeit und eure Rechte erfahren möchtet, könnt ihr gerne zu unserer Info-Veranstaltung am Freitag in den Räumen des sozialpädagogischen Fanprojekts (Gereonswall 112) kommen. Los geht es um 19:30 Uhr.

Was ist die IMEI-Nummer?
IMEI ist eine Abkürzung und steht für „International Mobile Station Equipment Identity“. Sie dient zur eindeutigen Identifizierungen von GSM- oder UMTS-fähigen Geräten (Mobiltelefonen), da diese Nummer einmalig vergeben ist und sich in der Regel nicht ändern lässt. Da die Nummer vom Mobiltelefon an den Netzanbieter übermittelt wird, ist es möglich eine Ortung und eindeutige Zuordnung des Mobiltelefons vorzunehmen.

Fanfotos 1. FC Köln




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