08.06.2016 - 1. FC Magdeburg

​Landesregierung äußert sich zu Polizeieinsatz


Nach den Vorfällen beim Spiel Preußen Münster gegen den 1. FC Magdeburg lancierte die Fanhilfe Magdeburg mit Hilfe von Politikern eine kleine Anfrage an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und erhielt nun eine Antwort. Für die Fanhilfe wird daraus deutlich, dass die Polizei autonom arbeiten konnte.

Laut Antwort der Landesregierung wurden anlässlich des Drittligaspiels sieben Gegenstände gefunden, die als passive Bewaffnung gewertet wurden und 22 Personen erhielten eine Platzverweis. Die Fanhilfe Magdeburg bezeichnet des Polizeieinsatz in Münster als „martialisch und überdimensioniert“. (Faszination Fankurve, 08.06.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Fanhilfe Magdeburg:

Antwort der Landesregierung NRW stützt Einschätzung eines martialischen und überdimensionierten Polizeieinsatzes

Kleine Anfrage an die Regierung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bezüglich der Vorfälle rund um das Fußballspiel Preußen Münster - 1. FC Magdeburg

Nach den Vorfällen rund um das Spiel des 1. FC Magdeburg in Münster kündigte die Fanhilfe Magdeburg an, den Polizeieinsatz rund um diese Partie genauer auszuwerten umso einerseits polizeiliches Handeln Fußballfans inhaltlich näher zu bringen und gleichzeitig die Vielzahl an Fragen, die sich rund um den Einsatz in Münster ergaben, zu klären. Aus diesem Grund lancierte die Fanhilfe Magdeburg eine kleine Anfrage bei der Landesregierung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, deren Innenministerium für die Polizeikräfte im Bundesland zuständig ist. An dieser Stelle ein ganz herzliches „Danke!“ an den fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd für die Unterstützung.

Auch wenn kleine Anfragen jeweils nur auf den Fakten beruhen, welche der Landesregierung zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegen und nicht zwingend intensive Recherchen auslösen, so sind die Antworten der Landesregierung auf unsere konkrete Anfrage ernüchternd und werfen kein gutes Licht auf die verantwortlichen Stellen.

Zum einen konnte (oder wollte?) die Landesregierung nur zwei der fünf gestellten Fragen beantworten. Das insbesondere die Fragen zur Informationsbeschaffung zur Vorplanung von Fußballspielen und zum Thema Datenweitergabe und Datenschutz von betroffenen Fußballanhängern nicht beantwortet werden konnten lässt den wenig beruhigenden Schluss zu, dass die Polizei in NRW relativ autonom und ohne Rechtfertigungsdruck gegenüber dem zuständigen Ministerium arbeiten und auch massive repressive Maßnahmen gegen Bürger durchführen kann, deren Verhältnismäßigkeiten nur mit einigem Wohlwollen noch rechtsstaatliche Prinzipien erfüllen.

Zum anderen erhärten die beiden gegebenen Antworten unseren bereits in unserer ersten Stellungnahme formulierten Vorwurf, dass die Polizei Münster am Abend des 22. April 2016 sprichwörtlich mit Kanonen auf Spatzen schoss. Insgesamt sieben (!!) Gegenstände, die den Tatbestand der passiven Bewaffnung erfüllen sollen, konnten festgestellt werden. Dennoch erhielten mehr als drei Mal so viele Personen, genau genommen 22, bei solcherlei Kontrollen Platzverweise. Leider sind weitere Angaben in diesen Antworten, so zur Zahl aller kontrollierten Anhänger oder über die Gründe der Platzverweise von mindestens 15 (=22-7) der 22 Anhänger nicht enthalten, da mehr als fünf Fragen bei einer solchen Anfrage nicht gestellt werden können.

Auch wenn die Erkenntnisse, die die Fanhilfe Magdeburg aus den Antworten der Landesregierung NRW erlangen konnte, gering sind und weil die wenigen Antworten eher die Sichtweise der Magdeburger Fußballanhänger über einen unnötig martialischen und überdimensionierten Polizeieinsatz stützt, dessen Ausmaß nur über jegliche Realität widersprechende Pressemeldungen noch zu rechtfertigen schien, wird die Fanhilfe Magdeburg weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Kontrollmittel ausnutzen um der Reputation ihrer Mitglieder sowie aller zu Unrecht kriminalisierten Magdeburger Fußballanhänger genüge zu leisten.

Fanhilfe Magdeburg e.V. am 08.06.2016

Fanfotos 1. FC Magdeburg




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