11.04.2017 - 1. FC Magdeburg

Landesregierung begründet Verbot von Choreo-Ponchos


Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd, der früher bei den Piraten und heute bei der Linken ist, zum Thema Plastikponchos beantwortet, die Magdeburger Fans in Duisburg abgenommen wurden.

„Vor dem Drittliga-Spiel MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2017 sorgten repressive Maßnahmen der Duisburger Polizei für Unmut bei den Anhängern des 1. FC Magdeburg. Der Anlass dazu waren Regenponchos, die von den Gästen getragen und als Choreografie Elemente gedacht waren, die allerdings von der Polizei bei der Einlasskontrolle verboten wurden. Mit der Drohung des Einsatzes von Wasserwerfern wurden die Anhänger des 1. FCM letztlich gezwungen, ihre Regenponchos auszuziehen. Es stellt sich die Frage, welche Gefahren von Regenponchos ausgehen sollen und nach der Angemessenheit der Maßnahme sowie der Drohung mit einem Wasserwerfereinsatz“, hieß es in der Kleinen Anfrage des Kölner Politikers.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium beantwortete nun die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung und begründete das Poncho-Verbot wie folgt: „Einheitliche Kleidung, wie die hier in Rede stehenden Regenponchos, ist geeignet, die Feststellung der Identität von Personen in Menschenmengen zu erschweren bzw. zu verhindern. Insbesondere bei großen Personendichten innerhalb eines Fußballstadions sind Unterscheidungen zwischen einzelnen Personen, auch unter Einsatz von Kameras und Videotechnik, wesentlich erschwert oder nicht möglich. Dieser Umstand dient gewaltgeneigten bzw. -suchenden Gruppen oftmals zur Begehung vorsätzlich geplanter Straftaten.“ Zudem hätte die Polizei Magdeburg vor dem Abendspiel in Duisburg vor einer Pyroaktion gewarnt und die Ponchos seien als Elemente einer Choreografie auch nicht angemeldet gewesen, erklärt die Landesregierung weiter.

Auch für die Androhung des Wasserwerfereinsatzes hat die Landesregierung in ihrer Antwort eine Begründung verfasst: „Im Rahmen der Einlasskontrollen entstand erheblicher Personendruck auf den Stadionzugang. Um ein unkontrolliertes und widerrechtliches Überrennen/Übersteigen des Zugangsbereiches, verbunden mit erheblichen Gefahren für die dort befindlichen Personen zu verhindern, wurde die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch den Einsatz des Wasserwerfers angedroht. Die Androhung wurde mehrfach wiederholt und führte in der Folge zusammen mit der Verlegung des Spielbeginns um etwa 15 Minuten zu einer Lageberuhigung. Unter Abwägung der Gefahren für Leib und Leben von Personen wird daher kein Anlass gesehen, die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Androhung des Einsatzes des Wasserwerfers in Frage zu stellen.“

Trotz des Verbots der Regenponchos und der Eingangskontrollen schafften es Ponchos und reichlich Pyrotechnik in den Gästeblock des Wedaustadions (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 11.04.2017)

Fanfotos 1. FC Magdeburg




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