02.09.2015 - Werder Bremen

Landgericht lehnt Haftbeschonung für Valentin ab


Die Jugendkammer des Landgerichts Bremen hat den Antrag auf Haftbeschonung für den inhaftierten Werder Ultrà Valentin abgelehnt. Der Fan von Werder Bremen muss somit weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Am 11. Oktober soll erneut eine mündliche Haftprüfung erfolgen. (Faszination Fankurve, 02.09.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Free Valentin Kampagne:

"Valentin" - die Jugendkammer des Landgerichts Bremen lehnt eine Haftbeschonung ebenfalls ab.
Die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Bremen hat durch Beschluss vom 25.08.2015 abgelehnt, den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
In der Begründung folgt das Gericht der Argumentation des Amtsrichters. Ferner bestehe Wiederholungsgefahr insbesondere deshalb, weil „Valentin“ im Jahre 2014 bereits zweimal polizeilich festgenommen worden war, gleichwohl danach seine Tätlichkeiten nicht eingestellt habe. Eine positive Verhaltensänderung sei in der Nachfolge nicht zu erkennen gewesen. „Valentin“ habe aus politischen Motiven gehandelt und nicht zufällig – in einem betrunkenen Zustand- irgendjemanden verletzt hätte- sondern seiner politischen Haltung entsprechend gehandelt. Die Warnfunktion der U-Haft – von verschiedenen Seiten beschrieben, seitens, der Eltern, Dritter und der Verteidigung - sei nicht vorhanden.
Die Meldeauflagen, der Wohnungswechsel, der Praktikums- und Ausbildungsplatz seien auch nicht geeignet die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Das Antigewalttraining werde zudem von einer dem Gericht nicht bekannten Person durchgeführt, deren Kompetenz zweifelhaft und die kein gerichtlich bestellter Sachverständiger sei.
Die Verteidigung teilt nicht die vom Gericht nun niedergelegte Auffassung. Scheinbar ist der poltische Druck sehr groß, man hatte sich mit der Verhaftung so weit aus dem Fenster ge-lehnt: Pressekonferenz mit führenden Polizeibeamten, dem Innensenator und der Staatsanwaltschaft verkündeten den Erfolg in Form der Festnahme eines Tatverdächtigen. Das muss scheinbar jetzt auch Konsequenzen haben. Der Innensenator gab die Linie vor: Der Haftbefehl bleibt.
Leider hat das Gericht von der Möglichkeit einer persönlichen Anhörung des Mandanten keinen Gebrauch gemacht – vielleicht wäre dann deutlicher geworden, dass eben wegen der politischen Motivation des Mandanten auch der Verzicht des vernunftbegabten Mandanten auf Gewalt eine Alternative ist. Immerhin ist der Pazifismus eine Erfindung der Linken.
Die Verteidigung nimmt die Entscheidung nun zur Kenntnis und wird in Zusammenarbeit mit dem Mandanten, der Familie, Freunden, der JVA und anderen nach verbindlichen Möglich-keiten einer Haftverschonung suchen. Der Fortgang der Vollstreckung und das Verhalten des Mandanten werden vielleicht später Türen öffnen. Eine weitere Beschwerde erscheint gegenwärtig wenig erfolgversprechend. Eine erneute mündliche Haftprüfung ist am 11. Oktober 2015 zulässig und beabsichtigt.

Fanfotos Werder Bremen




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