04.12.2019 - Werder Bremen

„Massenhaftes Abfotografieren von Fans war rechtswidrig“


Nach Abpfiff des Bundesliga-Spiels zwischen Werder Bremen und dem FC Augsburg nahm die Polizei am 01. September 2019 die Personalien von 179 Werder-Fans auf und fotografierte die Personen ab, nachdem es beim vorherigen Pokalspiel zu Auseinandersetzungen zwischen Fans und Polizei kam (Faszination Fankurve berichtete).

Wie die Grün-Weiße Hilfe heute mitteilte, entschied das Amtsgericht Bremen am 27. November 2019, dass das Abfotografieren der Fans rechtswidrig war: „Das Amtsgericht Bremen hat drei Werder-Fans Recht gegeben, die sich gegen einen Großeinsatz der Bremer Polizei juristisch zu Wehr gesetzt haben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hatte die Polizei am 1. September nach dem Bundesligaspiel gegen den FC Augsburg 179 Fans einzeln mit Namensschildern abfotografiert. Diese Bilder wurden anschließend mit Aufnahmen von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fans und Polizei abgeglichen, die drei Wochen zuvor stattgefunden haben sollen. Die Grün-Weiße Hilfe kritisierte damals, dieses Vorgehen der Polizei habe jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche erkennungsdienstliche Maßnahme nicht gegeben gewesen seien. Zur gleichen rechtlichen Bewertung ist nun das Amtsgericht gekommen. Mit Beschluss vom 27. November entschied das Gericht, dass die erkennungsdienstliche Behandlung rechtswidrig war. In seiner Begründung betont das Gericht, dass das Anfertigen von Fotos nach der Strafprozessordnung nur in bestimmten Fällen zulässig ist. Es müsse sich um Personen handeln, gegen die bereits als Beschuldigte ermittelt wird oder deren Identität sonst nicht festgestellt werden kann. Die Polizei hätte laut Amtsgericht somit von Fans, deren Identität sie durch die Vorlage der Personalausweise klären konnte, keine Fotos anfertigen dürfen. Nach Einschätzung der Grün-Weißen Hilfe lässt sich die Entscheidung des Amtsgerichts auf nahezu alle 179 Betroffenen übertragen, denn die allermeisten hatten einen gültigen Ausweis dabei“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Grün-Weißen Hilfen.

Die Staatsanwaltschaft Bremen kann noch Beschwerde beim Landgericht gegen das erstinstanzliche Urteil erheben. Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert, dass die Polizei die Fotos der betroffenen Werder-Fans trotz der Entscheidung des Amtsgerichts verwenden darf, weshalb die Fanhilfe ein Beweisverwertungsverbot fordert. (Faszination Fankurve, 04.12.2019)

Fanfotos Werder Bremen




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