16.08.2016 - Karlsruher SC

​Nach BVerfG-Urteil wieder ACAB-Plakat beim KSC


Im Herbst 2011 trennten KSC-Ultras die Buchstaben „ACAB“ aus einem vorherigen „BFE ABSCHAFFEN“ Spruchband, weshalb der Einsatzleiter der Polizei Anzeige erstatte. In der vergangenen Sommerpause entschied das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zu diesem Vorfall.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) nicht ohne weiteres strafbar ist und von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht (Faszination Fankurve berichtete).

Ultras des Karlsruher SC nahmen das Urteil am vergangenen Wochenende zum Anlass und zeigten beim Heimspiel gegen Bochum ein Spruchband mit dem Hinweis auf Artikel 5 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...“. Die Buchstaben „ACAB“ waren dabei in roter Farbe markiert.

Die Anzeige eines Einsatzleiters löste Gerichtsverfahren aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht endeten. Die Karlsruher Ultras sehen sich dadurch offenbar gestärkt, ihre Meinung wieder auf der Gegengerade des Wildparkstadion kund zu tun. (Faszination Fankurve, 16.08.2016)

Fanfotos Karlsruher SC




Weitere News:
02.11.2021: KSC-Ultras organisieren gemeinsamen Busempfang
21.10.2021: „Lassen uns hier nicht zum Spielball machen“
18.09.2021: „Polizeieinsatz in Stuttgart war nicht rechtmäßig“
09.07.2021: „Für immer Wildparkstadion!“: KSC-Ultras nehmen Stellung
17.06.2021: Supporters Karlsruhe sind mit neuem Stadionnamen zufrieden

Alle 220 News anzeigen