17.08.2009 - FC Schalke 04

Neuanfang in der Schalker Fanszene


Mit dem ersten Heimspiel gegen den Nachbarn aus Bochum am gestrigen Sonntag begann auch ein neues Zeitalter für die Fans auf Schalke. Der FC Schalke hob zur neuen Saison 54 vom Verein ausgesprochene Stadionverbote zur Bewährung auf.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung des FC Schalke 04

Die abgelaufene Saison war nicht nur sportlich unerfreulich. Auch im Miteinander von Fangruppierungen, Sicherheitsorganen und Verein gab es immer wieder Konflikte und Missverständnisse, welche zu großen Frustrationen auf allen Seiten führten. Die Sommerpause haben alle Beteiligten zu intensiven Gesprächen genutzt und sich dabei nun auf einen bemerkenswerten Neuanfang verständigt.

Ein wichtiges Ziel war es, die Fanszene organisatorisch weiter zu einen. Daher haben sich die Ultras Gelsenkirchen entschlossen, dem Schalker Fan-Club Verband beizutreten. Wichtiges Thema ist außerdem das Problem der grundsätzlich gestiegenen Gewaltbereitschaft im Fußball. Hier sicherten die Fangruppierungen zu, künftig noch stärker mäßigend auf gewaltbereite Anhänger einzuwirken.

„Allen, dem Schalker Fan-Club Verband, den Ultras, der Polizei und natürlich auch uns war klar, dass es so nicht weitergehen konnte“, erklärte Volker Fürderer, Sicherheitsbeauftragter des FC Schalke 04. Gemeinsam verständigte man sich darauf, dass ein Neustart mit einem gegenseitigem Vertrauensvorschuss gewagt werden muss. Deshalb verständigte man sich auf folgende Maßnahmen.

So wird der FC Schalke 04 im ersten Schritt bis zu 54 von ihm aktuell ausgesprochene Stadionverbote aufheben bzw. aussetzen. Die betroffenen Personen mögen sich umgehend beim Club melden, sofern sie diesem noch keine Mitteilung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gemacht haben.

Zudem erarbeiteten alle Beteiligten ein folgendes neues Verfahren bei Stadionverboten, das zunächst für sechs Monate getestet werden soll: Nach einem Ereignis schlägt die Polizei dem S04 ein Stadionverbot vor. Der S04 informiert den SFCV und das Fan-Projekt über die Empfehlung der Polizei. Der SFCV und das Fan-Projekt können binnen einer Frist von zwei Wochen im Sinne des Betroffenen Veto einlegen, um ein Anhörungsrecht einzufordern. Sollte diese Frist ohne Veto verstreichen, bearbeitet der S04 wie bislang das Stadionverbot. Ansonsten hört der Verein den Betroffenen an, der sich vom SFCV und/oder dem Fan-Projekt unterstützen lassen kann. Nach der Anhörung entscheidet der Stadionverbotsbeauftragte unter Einbeziehung des SFCV und des Fan-Projekts abschließend über die Berechtigung und die Dauer des Stadionverbots.

Fanfotos FC Schalke 04




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