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Bei einem Gütetermin vor dem DFB-Kontrollausschuss soll es in dieser Woche keine Einigung zwischen Eintracht Frankfurt und dem DFB bezüglich einer Verbandsstrafe wegen angeblicher Fanvergehen gegeben haben, weshalb die Vorfälle nun vor dem DFB-Sportgericht verhandelt werden.
Nach Informationen der Frankfurter Neuen Presse will der DFB insgesamt acht Vergehen aus der Rückrunde bestrafen, darunter Beleidigungen gegen den DFB nach der letzten Verbandsstrafe, Pyrotechnikvorfälle zum Beispiel in den Relegationssspielen und eine verbotene Blockfahne beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund. Bis auf die Pyrotechnikvorfälle sollen somit „Fanvergehen“ bestraft werden, die überhaupt nur wegen einer vorherigen DFB-Strafe sanktioniert werden können bzw. daraus resultieren.
Nach Informationen der Zeitung lehnten Eintracht-Vorstand Axel Hellmann und Eintracht-Justiziar Philipp Reschke eine erneute Kollektivbestrafung gegen Eintracht Frankfurt Fans ab. Beim DFB scheint man davon aber nicht absehen zu wollen. Deshalb ist nach Informationen der Zeitung nun eine erneute Teilsperrung der Nordwestkurve zu befürchten. Beim letzten DFB-Urteil gegen Eintracht Frankfurt wurde der zentrale Bereich der Kurve gesperrt und Choreografieverbote ausgesprochen. Nun könnte die gesamte Kurve oder die gesamten Stehplätze betroffen sein. (Faszination Fankurve, 09.06.2016)