15.08.2014 - Rapid Wien

Ohne Folgen: Polizei hängt polizeikritische Fahne ab


Am 24.11.2013 hängte die Polizei in Wien eine polizeikritische Fahne der Lords Rapid beim Spiel gegen Red Bull Salzburg ab. Verfahren gegen Rapid-Fans, die dagegen vorgegangen sind wurden eingestellt. Das Abhängen des Banners soll trotzdem rechtens gewesen sein.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rechtshilfe Rapid zu dem Thema:

Licht und Schatten

Am 24.11.2013 brachte die Fangruppe "Lords - Ostkurve Rapid Wien" wie bei jedem Spiel ein kleines (Abmessungen ca. 1x1 Meter), polizeikritisches Transparent am Zaun des Sektor Ost an. Das Transparent enthielt eine schriftliche Missbilligung, die zwar derb klingen mag, aber in jugendlichen Subkulturen und auch im Umfeld von Fußballspielen häufig verwendet wird.

Die Polizei war der Ansicht, dass dieses Transparent eine Anstandsverletzung nach § 1 Abs 1 Wiener Landessicherheitsgesetz sei und veranlasste die gewaltsame Entfernung des Transparents durch mehrere Polizeibeamte. Dabei war dieses sogar von einem anderen Banner zur Gänze verdeckt.

Einige Fans wehrten sich mit passivem Widerstand gegen die, ihrer Rechtsmeinung nach, ungerechtfertigte Aktion der Polizei, bei der das polizeikritische Transparent mit Hilfe von Messern von Polizisten vom Zaun abgenommen. In weiterer Folge kam es zu einem Pfeffersprayeinsatz gegen einen jungen Rapidfan. Dieser ging daraufhin mit akuten Atemproblemen zu Boden. Der Fan musste anschließend vom Notarzt behandelt werden und wurde später im Spital versorgt.

Dieser Vorfall hatte anschließend zwei Folgen:

- Seitens der Behörde wurden fünf Ermittlungsverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt eingeleitet.

- Der vom Pfeffersprayeinsatz betroffene Fan erhob eine Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht, wobei er von der Rechtshilfe Rapid unterstützt wurde.

Die Ermittlungsverfahren gegen vier Fans wurden nach kürzerster Zeit von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Bei einem Beschuldigten kam es zu einer Gerichtsverhandlung. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt und im Gerichtsverfahren von unserem Kooperatsionsanwalt Mag. Arthofer vertreten. Die Zeugenaussagen der vorgeladenen Polizisten widersprachen jedoch den auf den Beweisvideos zu sehenden Geschehnissen. Dies erkannte auch der Richter und der Fan wurde in allen Punkten freigesprochen. Somit hatte dieser Teil der ganzen Geschichte einen guten Ausgang und das Gericht entschied, dass hier keine strafbaren Handlungen gesetzt wurden!

Die Maßnahmenbeschwerde, geführt von unserem Kooperationsanwalt Mag. Podoschek wurde nur wenige Wochen später beim Verwaltungsgericht (VG) verhandelt. Im Zuge des Verfahrens wurden zu unserer Empörung beide Punkte der Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

In der Maßnahmenbeschwerde ging es im Wesentlichen um zwei Fragen, einerseits darum, ob der Pfeffersprayeinsatz gegen den jungen Rapidfan rechtmäßig erfolgte und andererseits, ob das fragliche Transparent eine Anstandsverletzung war. Der erste Punkt (Pfeffersprayeinsatz) wurde vor allem aufgrund der Aussagen des beteiligten Polizisten gegen den Rapidfan entschieden. Bemerkenswert ist die Gerichtsentscheidung zum zweiten Punkt, nämlich zur Anstandsverletzung. Uns war vor der Verhandlung bewusst, dass diese Frage kontroversiell diskutiert werden kann. Ob der öffentliche Anstand durch eine bestimmte Handlung verletzt wird, ist manchmal eine schwierig zu beurteilende Frage. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedenfalls schon mehrmals ausgesprochen, dass es dabei immer auf die Umstände, das betroffene „Publikum“ und die konkrete Situation ankommt. Wir sind der Meinung, dass in Fußballstadien verbal ein etwas rauerer Ton herrscht und daher auch manch missbilligende Worte im Stadion nicht unbedingt den öffentlichen Anstand verletzen.

Der Richter am Verwaltungsgericht sah dies ganz anders. Für ihn war die Sache klar und er entschied, dass dieses Transparent eine Anstandsverletzung war. Wir sind rechtlich anderer Meinung und empfinden dieses Ergebnis, auch wenn die Wortwahl auf diesem Transparent sehr derb war, als skandalös. Bemerkenswert und bedenklich ist besonders die Begründung des Gerichts. Es kam sinngemäß zu dem Schluss, dass im Stadion unter den anwesenden Fans grundsätzlich ein „rauerer Umgangston“ herrscht und daher „gleichlautende Beschimpfungen der gegnerischen Mannschaft […] nicht in gleicher Weise als Anstandsverletzung zu qualifizieren wären.“ Das gelte aber nicht für die anwesende Polizei als Ordnungsmacht. Damit offenbart sich die Weltanschauung des zuständigen Richters: Ganz unten in der „Hackordnung“ steht salopp formuliert das Gesindel am Fußballplatz, die Fußballfans und die Spieler am Feld. Dass unter diesen ein derber Umgangston gepflegt wird, soll aus Sicht des Gerichts offenbar gerade noch keine Anstandsverletzung sein, weil dies quasi üblich ist. Die Polizei als „staatliche Ordnungsmacht“ (genau so wird sie vom Gericht im Urteil genannt!) steht in der Wertigkeit demnach darüber. Abgesehen davon, dass wir eine solche Differenzierung aus der Judikatur des VwGH zu Fragen der Anstandsverletzung nicht erkennen können, ist sie auch rechtspolitisch bedenklich. Letztlich zeigt sie auf, wie die Rolle der Polizei als „Ordnungsmacht“ von den Gerichten gesehen wird. Wenn gerade in der jüngeren Vergangenheit in der Öffentlichkeit darüber diskutiert wurde, dass Österreich auf dem Wege zu einem Polizeistaat sei, dann ist diese Weltanschauung eines Richters auch ein Indiz dafür. Zudem war im Verfahren ein Nahverhältnis von Polizeijuristen und dem Gericht unübersehbar. Aus verschiedenen Überlegungen hat sich der betroffene Rapidfan allerdings dennoch entschieden, kein weiteres Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof zu ergreifen.

Diese Entscheidung ist natürlich ein Rückschlag und es stimmt uns nachdenklich, wie Teile unserers Justizapparats denken. Der positive Ausgang des strafrechtlichen Teils dieser Causa ist jedoch ein Beweis dafür, dass man immer auf Gerechtigkeit hoffen darf, jedoch sollte man sich nicht darauf verlassen.

Fanfotos Rapid Wien




Weitere News:
19.06.2021: Ultras Rapid & Co. kehren zurück ins Stadion
26.02.2019: Choreo erinnerte an 1. Wiener Arbeiter Fußball-Club
09.01.2019: Pyroaktionen & Feuerwerk zu 120 Jahren Rapid Wien
18.12.2018: „Skandalöse Vorgehen von langer Hand geplant“
14.12.2018: UEFA bezeichnete ACAB-Choreografie als „großes Kino“

Alle 123 News anzeigen