16.09.2021 - Dachverband der Fanhilfen

Parteien im Bundestag zu Fanrechten befragt


Der Dachverband der Fanhilfen e.V. hat im Vorfeld der Bundestagswahl alle aktuell im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu Fan- und Freiheitsrechten befragt. Geantwortet haben CDU/CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne. Keine Antworten gab es von der AfD.

Faszination Fankurve dokumentiert die vom Dachverband der Fanhilfen e.V. veröffentlichten Zusammenfassungen der Antworten zu den Themenkomplexen Datei „Gewalttäter Sport”, Kennzeichnungspflicht, Polizeigewalt, Gebührenordnung, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und zu Paragraf 114 StGB (Angriff auf Einsatzkräfte). Die ausführlichen Antworten der einzelnen Parteien findet ihr zum Nachlesen hier auf der Webseite vom Dachverband der Fanhilfen e.V..


In dem Dachverband haben sich 19 Fanhilfen aus Deutschland zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für die Interessen von Fußballfans einzusetzen. Gründungsmitglieder des Dachverbandes sind Blau-Gelb-Weiße Hilfe (FC Carl Zeiss Jena), Blau-Weiß-Rote Hilfe (FC Hansa Rostock), Braun-Weiße Hilfe (FC St. Pauli), Eiserne Hilfe (1. FC Union Berlin), Fanhilfe Düsseldorf (Fortuna Düsseldorf), Fanhilfe Hannover (Hannover 96), Fanhilfe Hertha BSC (Hertha BSC), Fanhilfe Karlsruhe (Karlsruher SC), Fanhilfe Magdeburg (1. FC Magdeburg), Fanhilfe Mönchengladbach (Borussia Mönchengladbach), Fanhilfe Münster (Preußen Münster), Grün-Weiße Hilfe (SV Werder Bremen), Königsblaue Hilfe (FC Schalke 04), Kurvenhilfe Leverkusen (Bayer 04 Leverkusen), Mainzer Fanhilfe (1. FSV Mainz 05), Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig (BSG Chemie Leipzig), Schwarz-Gelbe Hilfe (SG Dynamo Dresden) und Weiß-Grüner Hilfefonds (SpVgg Fürth). (Faszination Fankurve, 16.09.2021)

Faszination Fankurve dokumentiert die Zusammenfassungen vom Dachverband der Fanhilfen:


  • Datei “Gewalttäter Sport”

Die CDU sieht in der Datei ein wesentliches Hilfsmittel für die Polizei, zeigt sich aber für konstruktive Verbesserungen offen. Auch für die SPD ist die Datei ein sinnvolles Instrument, wobei zusätzlicher Regelungsbedarf bzgl. der Speichergründe, der Speicherdauer und der Informationspflichten gesehen wird. FDP und Grüne hingegen sehen teilweise erheblichen Reformbedarf bei der Datei und stellen sie zumindest in der jetzigen Form infrage. Die Linke will die Speicherpraxis der Datei “Gewalttäter Sport” beenden.

  • Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei

SPD, FDP, Linke und Grüne befürworten grundsätzlich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei. Die CDU hält sie für nicht notwendig.

  • Unabhängige Aufarbeitung von Polizeigewalt

Sowohl die FDP als auch SPD, Linke und Grüne sprechen sich für eine unabhängige Aufklärung von Polizeigewalt durch eine neu zu schaffende Stelle aus. Eine solche Stelle ist aus Sicht der CDU nicht erforderlich.

  • Gebührenordnung der Bundespolizei

Die Grünen fordern mindestens eine Änderung diverser Nummern der Gebührenordnung, um die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten. Für die CDU ist die Gebührenordnung notwendig und auch weiterhin richtig. Die Linke lehnt hingegen die Gebührenordnung samt des darin verankerten “Verursacherprinzips” ab. FDP und SPD sehen die Gebührenordnung ebenfalls sehr kritisch und verlangen grundsätzliche Überarbeitungen.

  • Videoüberwachung mit biometrischer Erkennung

Für Die Linke erzeugt eine Videoüberwachung mit biometrischer Erkennung ein Gefühl des permanenten Überwachtseins, das im Widerspruch zum Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung steht. Daher lehnt die Partei deren Einsatz ab – ebenso Grüne, SPD und FDP. Die CDU möchte die Voraussetzungen für einen entsprechenden Einsatz von biometrischer Erkennung schaffen und diese an Gefahrenorten, zu denen sie auch Fußballstadien zählt, einsetzen.

  • Vorratsdatenspeicherung

SPD und CDU befürworten weiterhin den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Linke, Grüne und FDP lehnen die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat eindeutig ab.

  • § 114 StGB (Angriff auf Einsatzkräfte)

Mit dem 2017 neu geschaffenen § 114 StGB sollen speziell Angriffe auf Einsatzkräfte verfolgt werden. Gewollt oder ungewollt entsteht dadurch aber eine erhebliche Strafverschärfung und das, obwohl auch schon mit den bestehenden Gesetzen eine entsprechende Verfolgung von Straftaten möglich war. CDU, Grüne, FDP und SPD wollen an dieser Regelung festhalten. Einzig Die Linke lehnt sie ab und sieht, dass durch den Gesetzeswortlaut der Bemessungsspielraum der Gerichte begrenzt wird und teils übermäßige Strafen verhängt werden.






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