31.12.2011 - Karlsruher SC

Polizei antwortet auf Vorwürfe aus Karlsruhe


Bei der Partie Frankfurt gegen Karlsruhe kam es zu einem Pfeffersprayeinsatz seitens der Polizei im vollbesetzten Gästeblock. Die Supporters Karlsruhe stellten anschließend einige Fragen an die Polizei Frankfurt und erhielten nun Antwort. Demnach reagierte die Polizei mit Pfefferspray auf einen Reizgasangriff seitens der Fans.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Supporters Karlsruhe mit den Antworten der Polizei Frankfurt:

Am 23.12. erreichten uns Antworten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main zu unserem erstellten Fragenkatalog. Diese möchten wir euch nicht vorenthalten. Die von den Supporters Karlsruhe verfassten und bereits vorab veröffentlichten Fragen sind als fett markierte Textabschnitte in das Antwortschreiben eingefügt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den zurückliegenden Tagen hat das Polizeipräsidium Frankfurt/Main zu den unterschiedlichsten Anfragen bezüglich der Vorkommnisse bei der Spielbegegnung Eintracht Frankfurt - Karlsruher SC am 03.12.2011 in Frankfurt am Main Stellung genommen. Ich sehe es daher als positiv, dass auch sie als Vertreter der Supporters Kalrsruhe 1986 e. V. ebenfalls die Sichtweise der Polizei in ihre Beurteilung des Sachverhaltes einbeziehen.

Zu Ihren Fragen und Bezug nehmend auf das Gespräch bei der Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend (KOS) am 21.12.11 führe ich zunächst wie folgt aus:

Wie genau hat das Konzept der Polizei ausgesehen? Wurde eine Nulltoleranzstrategie gefahren und gab es die Anweisung vor/während/nach dem Spiel, jeden zu verhaften der die Anweisungen der Polizei nicht befolgt? Denken Sie, eine solche Taktik ist bei einem Hochsicherheitsspiel gerechtfertigt oder sehen Sie eher die Gefahr einer Eskalation der Lage bei einem solchen Vorgehen gegeben?

Das polizeiliche Konzept für Einsätze aus Anlass der Austragung von Ligaspielbegegnungen von Eintracht Frankfurt in der Commerzbank ist von der Leitlinie getragen, deeskalierend und kommunikativ mit den Besuchern umzugehen. Oberstes Ziel ist hierbei einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten und Beeinträchtigungen für alle Besucher der Veranstaltung zu minimieren. Daher setzen wir sehr stark auf die Differenzierung zwischen Fans und erkannten Problemgruppen.

Es ist primär Aufgabe des eingesetzten Ordnungsdienstes, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der jeweiligen Veranstaltungen Sorge zu tragen. Der Ordnungsdienst darf allerdings nur in dem örtlichen Bereich und rechtlichem Umfang tätig werden, wie das Hausrecht dem Veranstalter entsprechende Kompetenzen einräumt. Daneben gelten die Wahrnehmung der sogenannten Jedermannsrechte aus der Strafprozessordnung oder auch der Regelungen aus dem Notwehr-/Nothilferecht unbeschränkt auch für die Angehörigen des Ordnungsdienstes sowie für den Veranstalter als persönliche Rechte.

Die Polizei ist aus ihrer Aufgabenstellung verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und zu erwartende Straftaten zu verhüten. Dabei hat sie differenziert vorzugehen, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht zu werden. Als Polizei orientieren wir uns dabei an dem zu schützenden Rechtsgut als auch an der Intensität der dem Rechtsgut drohenden Gefahr. Dies spiegelt sich in der Handlungsanweisung wider, grundsätzlich bei geringfügigen Ordnungsstörungen eine hohe Einschreitschwelle anzulegen. Sobald aber Straftaten bevorstehen oder bereits begangen wurden und hier insbesondere das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet sind oder bereits verletzt wurden, hat neben der reinen Erhaltung der Rechtsordnung insbesondere das Opfer Anspruch auf polizeiliche Hilfe und entsprechende Intervention. Hierzu gehören auch alle Maßnahmen, einen rechtsstaatlichen Prozess durch die Justiz zu gewährleisten. Damit soll einerseits der Rechtsordnung Rechnung getragen werden als auch den Geschädigten die Möglichkeiten eröffnet werden, privatrechtliche Ansprüche gegenüber Verantwortlichen vorbringen zu können. Sie können aus diesen Ausführungen erkennen, dass wir weder eine "Nulltoleranzstrategie" verfolgen, noch die Anweisung erteilen, "jeden zu verhaften, der die Anweisungen der Polizei nicht befolgt". Es war in die Einsatzplanungen für den 03.12.11 einzubeziehen, dass das Verhältnis zwischen den Problemfans von Eintracht Frankfurt und dem Karlsruher SC als feindschaftlich zu bewerten ist und Auseinandersetzungen gegnerischer Problemfangruppen nicht auszuschließen waren. Auch der Internetauftritt der Karlsruher Ultras vor der Spielaustragung mit der Botschaft "Eintracht zerstören!" trug in dieser Gefahrenbewertung nicht zur Entspannung bei.

Im Vorfeld der Partie sollte den Anhängern des KSC das Aufhängen von Zaunfahnen im Gästefanblock durch den Verein Eintracht Frankfurt gestattet werden, sofern diese einen Verzicht für den Gebrauch von Pyrotechnik erklärten. Dies ist seitens des Vereins Eintracht Frankfurt bei allen Spielen gängige Praxis und hat sich in Abstimmung mit der Polizei bewährt. Hintergrund dieser Verfahrensweise ist, dass Banner regelmäßig als Deckung für das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen genutzt werden. Unter dieser Deckung sinkt die Hemmschwelle Pyrotechnik zu zünden, weil die Ahndung dieses Verstoßes so beeinträchtigt bzw. abschließend verhindert wird. Die Ultrafanszene des Karlsruher SC lehnte einen Verzicht auf Pyrotechnik ab. Als Folge wurde das Aufhängen von Zaunfahnen durch den Veranstalter untersagt. Alleine die ablehnende Haltung zum Verzicht auf das Abbrennen von Pyrotechnik lässt erkennen, dass man aus diesen Kreisen nicht gewillt war, die ordnungsrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Vor dem Hintergrund aller vorgenannten Aspekte wurde die Begegnung als Risikospiel eingestuft. Auch in der konkreten Anreisephase zeigten sich angekündigte Problemgruppen aus Karlsruhe unkooperativ. Ein bereitgestellter Entlastungszug der Bahn AG wurde von diesen Personen nicht angenommen. Diese fuhren vom Karlsruher Hauptbahnhof kurzfristig mit einem IC nach Frankfurt a. M. Hauptbahnhof. Dort mussten zusätzlich umfangreiche Absperrmaßnahmen zur Trennung der Fußballanhänger durchgeführt werden. Ihren Hinweis während des Gespräches bei der KOS am 21.12.11, dass den Karlsruher Ultras das Besteigen des Entlastungszuges durch Polizeibeamte verwährt wurde, konnte mir die Bundespolizei auf Nachfrage nicht bestätigen. Vielmehr wurden im Hauptbahnhof Karlsruhe, auch auf dem Gleis von welchem der IC dann später abfuhr, alle Bahnreisenden mittels Durchsagen der Bahn AG darauf hingewiesen, dass auf Gleis 6 der Entlastungszug nach Frankfurt/Main abfährt.

Insgesamt war die Stimmung innerhalb der Karlsruher Problemfangruppe bei Ankunft in Frankfurt/Main gereizt. Gästeanhänger, die mit dem Entlastungszug angereist waren, zündeten im Bahnhof Stadion Frankfurt und während des Fußweges zur Commerzbank Arena Böller, Rauchkörper und Bengalische Feuer. In dieser Phase wurden zwei Personen festgenommen, die neben Böllern auch Sturmhauben mit sich führten. Die Darstellung der ULTRA 1894 Karlsruhe in Ihrem Anhang ist somit nicht richtig. Im Zuge der Einlasskontrollen der Problemfans wurden weitere acht KSCAnhänger wegen festgestellter Passivbewaffnung, Vermummung und Pyrotechnik festgenommen. Gezündete Pyrotechnik wurde in der Vorspielphase auch auf Ordnungs- und Sicherheitskräfte geworfen. Etliche Beleidigungsstraftatbestände zum Nachtteil der eingesetzten Polizeikräfte wurden nur in geringem Maße geahndet.

Die o. a. Problemfangruppe versuchte die Einlasskontrolle zu überrennen, was jedoch durch den Ordnungsdienst und der Polizei mittels körperlichen Einsatzes verhindert werden konnte. Anhand dieser Verhaltensweise ist erkennbar, dass in dieser Problemgruppe schon erhebliches Aggressions-/Gewaltpotenzial vorhanden war und Gewalt schon vor Spielbeginn ausgeübt wurde.

Was war der genaue Grund für den Einsatz im Gästeblock?

Der Versuch, eine Zaunfahne aufzuhängen, das Besteigen des Zauns, der Einsatz von etwas buntem Rauch oder Auseinandersetzungen mit den Ordnern?

Konnten die Täter identifiziert und gezielt festgenommen werden ?

Zu Spielbeginn zündeten Personen im Gästeblock einen blauqualmenden pyrotechnischen Gegenstand. Als Ordner versuchten, diesen aus dem Block zu entfernen, wurden sie von den Personen bedrängt. Nahezu zeitgleich versuchten Gästeanhänger entgegen des Hinweises durch Eintracht Frankfurt (Banner nur bei Pyroverzicht) am Zaun des Blocks 20 Banner aufzuhängen. Daraufhin schritten Ordner ein und verhinderten dies. Einsatzkräfte der Polizei hielten sich zu diesem Zeitpunkt im sogenannten Pufferblock neben dem Gästefanblock auf, da auch schon in dieser Phase aus dem Gästeblock einzelne Gegenstände geworfen wurden.

Als KSC-Anhänger die Ordnungskräfte körperlich angriffen, betrat eine Polizeieinheit den Stehblock 20. Während die Polizeikräfte die Übergriffe gegen die Ordnungsdienstmitarbeiter unterbanden, wurden sie mit Gegenständen beworfen und körperlich bedrängt. Die Einsatzkräfte berichten, dass sie in dieser Phase den Eindruck hatten, mit Reizgas besprüht worden zu sein. In mindestens einem Fall gibt es hierbei einen Augenzeugenbeweis.

Um diese Angriffe abzuwehren, setzten die Beamten Schlagstock und Pfefferspray ein. Ein Anhänger des KSC wurde festgenommen. Mit Beruhigung der Situation zogen sich die Einsatzkräfte aus dem Block zurück. Nachdem die Polizeikräfte den Fanblock verlassen hatten, kam es erneut zu Auseinandersetzungen zwischen Fußballanhängern und Ordnern. Insgesamt wurden hierbei sieben Ordner zum Teil erheblich verletzt. Die gleichen Polizeikräfte gingen ein zweites Mal in den Gästefanblock. Durch den ausschließlich anlassbezogenen und verhältnismäßigen Einsatz von Pfefferspray konnte die Lage unter Kontrolle gebracht und Aktionsraum für den Ordnungsdienst und die Polizeikräfte geschaffen werden. Eine weitere Person wurde festgenommen.

Die Polizeibeamten agierten nicht länger im Gästeblock als dies zur Sicherheit der Ordnungsdienstmitarbeiter nötig war und zogen sich in beiden Fällen nach hergestellter Distanz zwischen Ordnern und Fußballanhängern sowie Beruhigung der Situation in den Pufferblock zurück. Die Videodokumentation zeigt auch, dass bei Eintreffen der Polizei im Gästeblock die Karlsruher Anhänger verstärkt in den unteren Bereich drängen, um die Auseinandersetzung zu forcieren.

Das mit Spielereinlauf im Gästefanblock gezündete blaue Rauchpulver löste bei Ordnungsdienstmitarbeitern starke Augenreizungen und Husten aus, so dass Ordnerpersonal teilweise ausgetauscht werden musste. Ein Bediensteter des Ordnungsdienstes wurde im Krankenhaus diesbezüglich stationär aufgenommen und erhielt aufgrund dieser Reizungen mehrere Tage Infusionen. Ein offenbar gleicher pyrotechnischer Gegenstand wurde sichergestellt und zur kriminaltechnischen Untersuchung der Inhaltsstoffe dem LKA Hessen übersandt. Die erste Rücksprache mit dem Hersteller der Pyrotechnik ergab, dass die Inhaltsstoffe Haut- und Augenreizungen herbeiführen können. Ich halte es daher nicht angezeigt, diese pyrotechnischen Gegenstände verharmlosend als "etwas bunten Rauch" zu bezeichnen. Vielmehr ist aufgrund der Aussage des Herstellers anzunehmen, dass eine Vielzahl der Personen im Gästeblock auch durch die von den gezündeten pyrotechnischen Gegenständen ausgehende Rauchwolke ihre Augenreizungen erlitten haben, die nunmehr in Gänze als Folge des polizeilichen Pfeffersprayeinsatzes der Polizei zugeschrieben werden. Nebenbei darf ich darauf aufmerksam machen, dass durch die Veränderungen, die an sichergestellten pyrotechnischen Gegenständen festzustellen waren, die BAM-Zulassung erloschen ist und damit die Sanktionen aus dem Sprengstoffrecht andere Dimensionen erreichen.

Wurde ein solches Szenario (mit Bezug auf den Auslöser in der 1.Frage vor dem Spiel durchdacht und bereits bei der Einsatzplanung ein entsprechendes Konzept/Vorgehen in einem solchen Fall zurechtgelegt oder kam dieser Einsatz im Gästeblock als spontane Reaktion der Polizei?

Derartige Szenarien und vielfältige andere Szenarien werden im Rahmen der Vorbereitungen von Veranstaltungen in der Commerzbank-Arena regelmäßig diskutiert und vorbereitet. Entsprechende Einsatzerfahrungen werden in die Einsatzvorbereitungen eingebracht. Dies lässt sich aus dem professionellen, ruhigem und zielgerichteten Vorgehen der Polizeikräfte auch erkennen.

'"Jeder mit 'einem IQ über dem eines Schimpansen" wisse, dass Pyrotechnik im Stadion verboten sei, sagt der Sicherheitssprecher der Polizei über die Lautsprecheranlage.' (Quelle: http://www.fr-online.de/frankfurt/eintracht--und-ksc-fans-polizei-haelt-radaubruederauf-distanz,1472798,11259248.html).

Versteht man eine solche Wortwahl von führenden Beamten als angemessen?

Durch den polizeilichen Sicherheitssprecher wurden im Verlauf der ersten Halbzeit insgesamt vier Durchsagen in Richtung der Karlsruher Fans gemacht, um das Abbrennen/Werfen von pyrotechnischen Gegenständen zu unterbinden. Diese Durchsagen steigerten sich in ihrer Intensität und gipfelten dann in der von Ihnen zitierten Aussage. Der Sicherheitssprecher, welcher diese Aussage mit mir nicht abgesprochen hatte, berichtete, dass er bewusst die Aussagen aufeinander "aufgebaut" habe, niemanden beleidigen wollte und danach auch keine pyrotechnischen Gegenstände mehr gezündet wurden. Ich lege sehr großen Wert auf Kommunikation mit den Fans. Diese Aussage entspricht inhaltlich jedoch nicht der Art, wie wir kommunizieren wollen, auch wenn sie mutmaßlich den Zweck erfüllt hat. Intern wurde dieser Umstand bereits aufgearbeitet.

Bei dem Einsatz der Polizei wurde massiv Pfefferspray versprüht.

Neutralen Beobachtern erschien deren Strahl mit sehr viel Druck und somit einer großen Reichweite ausgestattet zu sein.

Unsere Fragen hierzu:

Wie genau ist die Bezeichnung dieser Pfefferspray-Vorrichtungen

Kommen diese bei jedem Bundesligaspiel zum Einsatz oder befinden sich diese aktuell in einer Testphase

Wie groß schätzen Sie die Gefahr, dass auch unbeteiligte durch den starken, weitreichenden Strahl verletzt werden

Werden erhebliche Verletzungen bei Beteiligten wie Unbeteiligten mutwillig in Kauf genommen?

Wie sinnvoll/gefährlich ist der Einsatz dieser Pfefferspray-Vorrichtungen in einem prall gefüllten Block in einem Fußballstadion, in dem es für Unbeteiligte keine Möglichkeit gibt sich diesem entziehen zu können und es schnell zu einer Panik kommen kann?

Sie werden nachvollziehen können, dass die genaue Bezeichnung der "Pfefferspray-Vorrichtungen" in der weiteren Diskussion keinerlei Bedeutung hat.

Es handelt sich aber um ein zugelassenes polizeiliches Einsatzmittel und somit nicht um eine Verwendung in einer Testphase.

Das Pfefferspray kommt aber nur dann zum Einsatz, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und damit auch andere, weniger beeinträchtigende polizeiliche Möglichkeiten keine Wirkung erzielt haben oder erkennbar nicht erzielen werden. Bereits das Erscheinen der Polizei im Block hätte den im Gästeblock agierenden Tätern ein erkennbares Zeichen sein müssen, die körperlichen Übergriffe auf die Ordner zu beenden. Stattdessen wurde nun vielmehr die Polizeieinheit angegriffen. Es stellt sich mir daher die Frage, ob Ihnen vor Erstellung des vorliegenden Fragenkatalogs die kritischen Auseinandersetzungen auf den Karlsruher Foren bekannt waren. Auch die in You-tube eingestellten Videosequenzen lassen hier erkennen, dass die Gewalt gegen die Polizei von den Karlsruher Fans im Block 20 ausging und die Polizei zur Durchsetzung ihres staatlichen Auftrags reagiert hat.

Wie viele Sanitäter wurden im Bereich der Gästefans eingesetzt und wurden nach dem Pfeffersprayeinsatz weitere Sanitäter zur Behandlung der Verletzten in den Gästebereich beordert?

Die genaue Anzahl der eingesetzten Hilfskräfte im Sanitätsdienst kann von hiesiger Seite nicht dargestellt werden und ist über den Veranstalter zu erfragen.

Sind vor/während oder nach dem Spiel Ordner oder Polizisten verletzt worden und wenn ja, um was für Verletzungen handelt es sich (Augenreizungen,...)?

Die Gesamtzahl der verletzten Ordnungsdienstkräfte, über die unter Nr. 2 dargestellten, ist hier nicht abschließend bekannt und über den Veranstalter zu erfragen.

Ingesamt mussten neun Polizeibeamtinnen und –beamte wegen Haut- und Augenreizungen behandelt werden. Darüber hinaus erlitten weitere Polizeibeamtinnen und –beamte, die im Gästeblock eingesetzt waren, Prellungen, welche aber aufgrund der Körperschutzausstattungen leichter ausfielen.

Wie begründet die Polizei ihre Strategie der Fantrennung, wenn kurz vor Spielende – etliche Fans von Eintracht Frankfurt befanden sich bereits auf dem Nachhauseweg – die zuvor in Gewahrsam genommenen mittels eines Gefangenentransporters am Ausgang der Heimfans aus dem Gewahrsam entlassen werden?

Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, wurden durch Polizeikräfte sukzessive und in Absprache mit dem Bereitschaftsrichter während und nach dem Spiel aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Personen aus Karlsruhe wurden unter polizeilicher Begleitung in den Gästeblock, eben um eine Trennung zu Frankfurter Problemfans zu gewährleisten, begleitet. Mir ist kein Fall bekannt, bei welchem es in diesem Zusammenhang zu Problemen gekommen ist.

Bei seiner in Gewahrsamnahme im Gästeblock hat ein jugendlicher Fan einen Schuh verloren.

Wie kann es die Polizei verantworten diesen Fan mit nur einem Schuh bei strömendem Regen und etwa 5°C am Heimeingang auszusetzen und sockig um das Stadion laufen zu lassen?

Eine festgenommene volljährige männliche Person hatte während der Festnahme einen Schuh im Gästeblock verloren und wurde danach zur Stadionwache mitgenommen. Der Schuh wurde der Person dann auf der Stadionwache übergeben.

Nach vorliegenden Augenzeugenberichten (Sitzplätze Oberrang, Block 21 H) kamen die Böller eindeutig aus dem an den Auswärtsblock angrenzenden Sitzplatzblock, in dem Heim- wie Gästefans bunt gemischt saßen. Es hatte den Anschein, dass damit die Gästefans provoziert werden sollten.

Warum wurden dort keine Ordner tätig und warum war dort kein einziger Polizist zu sehen?

Es wäre hilfreich, wenn die Ihnen vorliegenden Augenzeugenberichte der Polizei zugänglich gemacht werden könnten, um dann Verfahren gegen die Personen einzuleiten, die Böller geworfen haben. Die weiteren Recherchen würden dann auch erkennen lassen, ob hier aus dem "gemischten Block" Frankfurter Anhänger die Karlsruher Fans im Block 20 provozieren wollten oder ob es sich um Karlsruher Fans handelte. Ein solcher Hinweis wurde auch während des Einsatzes bei der Polizei bekannt, so dass in diesem Bereich umgehend weitere Einsatzkräfte postiert wurden, welche aber keine weiteren Erkenntnisse gewinnen konnten. Auch diesbezüglich wird noch ermittelt und das umfangreiche Videomaterial ausgewertet.

Interessant ist aber ein Augenzeugenbericht, der eine Durchsage des "Capo" im Karlsruher Block mitgehört hatte. Demnach hat der "Capo" mittels in den

Karlsruher Block gerichteten Megaphon die Karlsruher Fans aufgefordert, das Böllerzünden zu unterlassen, weil man das nicht brauche.

Vor und nach dem Spiel kamen bei der An- und Abreise ein oder mehrere als "Communicator" gekennzeichnete Beamte zum Einsatz. Was genau ist deren Aufgaben und haben diese Beamten mehr Kompetenzen als Bierdosen und –flaschen vor dem Bahnhof zu entleeren?

Sprich, sollten diese Beamten die Kommunikation mit den Fans suchen und schon im Vorhinein durch ein deeskalierendes Verhalten den Einsatz der gepanzerten Kampfeinheiten unnötig machen? Und ist dies zur Zufriedenheit der Einsatzleitung geschehen?

Das polizeiliche Einsatzkonzept ist, wie dargestellt, von einem hohen Maß an Kommunikation geprägt. In diesem Zusammenhang werden die Kommunikatoren (erkennbar durch die hellblauen Westen mit der Aufschrift "Communicator") eingesetzt. Die diesbezüglichen regelmäßigen positiven Rückmeldungen, auch vom 03.12.11, bestätigen hiesige Einsatzphilosophie.

Zur An- und Abreise der KSC-Fans kam ein Entlastungszug zum Einsatz. Trotz der erwarteten 4.000 Gästefans fasste dieser lediglich 1.000 Fans und war somit heillos überfüllt auf der Rückreise. Sollte es nicht im Sinne der Polizei sein sowohl bei An-, als auch Abreise...

...möglichst viele Fans in einem Zug zu bündeln um eine Anreise aus Platzgründen mit verschiedenen Zügen und eine daraus resultierende undurchsichtige Situation, sowie eine Vermischung der Fans zu verhindern?

...cie Gemüter vieler nicht schon dadurch zu erhitzen, dass man unter menschenunwürdigen Verhältnissen zusammengepfercht und gestresst zum Spiel an- bzw. davon abreist?

Wäre es nicht sinnvoller gewesen einen größeren Zug einzusetzen und stattdessen auf einen Zwischenhalt im nur 15 Minuten von Karlsruhe entfernten Graben-Neudorf zu verzichten um oben genannte Punkte zu schaffen?

Inwieweit hat die Polizei Einfluss auf eingesetzte Entlastungszüge durch die Bahn und warum wurden oben genannte Punkte nicht ggf. eingefordert?

Ist es für Sie vorstellbar, dass beim nächsten Einsatz eines Entlastungszuges viele Fans diesen nicht annehmen, sondern eher mit Regionalbahnen zum Spiel anreisen und eine Fantrennung bereits auf der Anfahrt nicht mehr gewährleistet ist?

Wie eingangs erwähnt, war für die Anreise nach Frankfurt ein Entlastungszug bereitgestellt worden. Dieser wurde aber nur von einem Teil der Karlsruher Fans angenommen. Somit war die Kapazität dieses Zuges auf der Fahrt nach Frankfurt nicht ausgelastet. Insoweit verstehe ich den Vorwurf, Karlsruher Fans seien auf der Anreise menschenunwürdig zusammengepfercht worden, nicht. Die Rückreise wurde, in Absprache mit der Bundespolizei und Koordination durch die DB AG, zudem zeitlich so gewählt, dass kurz nach dem Entlastungszug ein Regelzug Richtung Karlsruhe gefahren ist und nach hiesigen Informationen ausreichend Platz für alle Bahn reisenden Karlsruher Fans war.

Wie groß schätzt die Polizei die Chance ein, einzelne Polizisten auf Videoaufnahmen des Gästeblockeinsatzes identifizieren und somit zur Rechenschaft ziehen zu können, wenn diesen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann?

Mir ist bekannt, welche Einheit im Block eingesetzt wurde. Da es innerhalb der Einheiten auch entsprechende Kennzeichnungen gibt, kann anlassbezogen das entsprechende Handeln auch nachvollzogen werden. Die Möglichkeiten, Polizeibeamte und –beamtinnen anhand der Videoaufnahmen zu identifizieren, sind zudem grundsätzlich die gleichen, wie bei anderen Personen. Ergänzend zu Ihren Fragen darf ich den Verlauf nach dem Spiel darstellen, da zur Vervollständigung des Bildes über das Verhalten Karlsruher Problemfans ansonsten wesentliche Elemente fehlen würden:

Nach Spielende (14.50 Uhr) wurden die mit der Bahn reisenden KSC-Anhänger bis 15.45 Uhr vor dem Gästefanblock angehalten. Dies geschah zur Verhinderung möglicher Konfrontationen mit Frankfurter Problemfans und um die Gästeanhänger im Anschluss sicher, auf direktem Weg und ohne Verzögerungen zum Bahnhof Stadion begleiten zu können. Die Verfahrensweise wurde mehrfach über die Lautsprechanlage kommuniziert.

Während die Gästefans vor dem Block warteten, wurden Mitarbeiter des Sanitätsdienstes aus der Gruppe heraus bedrängt, so dass die Einsatzkräfte kurzzeitig unfriedliche Problemgruppen in den unüberdachten Bereich drängen mussten. Erneut wurde von Seiten Karlsruher Störer Pyrotechnik gezündet und geworfen.

Für alle Personen, insbesondere die "friedlichen KSC-Fans", bestand jederzeit die Möglichkeit, sich abseits der Problemfans sicher unter dem Stadiondach aufzuhalten. In dieser Phase demolierten Karlsruher Problemgruppen mehrere Abfallbehältnisse und warfen diese unter anderem gezielt auf Einsatzkräfte. Ein Imbisswagen wurde den angrenzenden Hang hinuntergestoßen und so ein Zaunelement und ein Einsatzfahrzeug beschädigt. Die Begleitung der Karlsruher Anhänger ins Stadion, das erwartete Verhalten der Stadionbesucher insbesondere im Gästefanblock und das Verweilen nach Spielende wurden in einem Fanbrief vom 21.11.2011 an die Karlsruher Fanclubs sowie in persönlicher Absprache mit dem Karlsruher Fanbeauftragten kommuniziert.

Insgesamt wurden sechzehn Personen, die der Karlsruher Anhängerschaft zuzuordnen sind, wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Versammlungsgesetz, Beleidigung sowie Körperverletzungsdelikten festgenommen. Zudem würde ich es begrüßen, wenn Sie künftig den Begriff "gepanzerte Kampfeinheiten" vermeiden würden. Es handelt sich hier um Beamtinnen und Beamte, die eine nicht immer einfache Aufgabe in der Gesellschaft wahrnehmen und dafür verbale und körperliche Angriffe in Kauf nehmen müssen. Sie genießen wie jedermann den Grundrechtsschutz und auch den Anspruch auf eine ordentliche Bezeichnung.

Wenn sie nunmehr eine erneute Bewertung der Geschehnisse vornehmen, werden sie nachvollziehen können, dass ich Ihren abschließenden hervorgehobenen Unterstellungen ("Unserer Meinung nach ist es untragbar, dass ein leuchtend gelbes Ordnerhemdchen oder eine Polizeiuniform den Deckmantel für brutale Gewalt bieten kann.") wenig Verständnis entgegenbringen kann. Zudem möchte ich auf die sehr unterschiedlichen Einträge/Kommenmtare auf der Internetseite "KA-News" hinweisen, welche das Verhalten der Personen aus Karlsruhe an diesem Tage auch kritisch darstellen. Allerdings möchte ich auch, wie schon im Gespräch bei der KOS angeführt, deutlich darstellen, dass erkanntes Fehlverhalten angezeigt werden muss, um auch im strafrechtlichen Verfahren die Geschehnisse aufarbeiten zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Neutzler

Fanfotos Karlsruher SC




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