05.09.2018 - Werder Bremen

Polizei hinderte Werder-Ultras zu Unrecht am Spielbesuch


Am 24. Februar 2017 wurde ein Bus der Bremer Ultràgruppen L‘Intesa Verde und UltrA-Team Bremen auf einem Parkplatz in Wolfsburg von der Polizei angehalten und kontrolliert. Anschließend wurden die Werder-Ultras ohne Spielbesuch zurück nach Bremen geschickt. Zu Unrecht, wie nun ein Gericht feststellte.

Die Werder-Ultras wurden damals von der Polizei kontrolliert, weil ihnen Sachbeschädigung durch Farbschmierereien an einem Rastplatz vorgeworfen wurde. Bei der Durchsuchung des Busses wurden jedoch keine Gegenstände gefunden, die im Zusammenhang mit den Schmierereien standen. Auch konnte kein vermutlicher Täter identifiziert werden. Die Maßnahme der Polizei vor Ort dauerte etwa 90 Minuten. Im Anschluss erhielten alle Businsassen einen Platzverweis für die Stadt Wolfsburg und die Polizei eskortierte den Bus zurück nach Bremen, womit die Werder-Ultras das Bundesliga-Spiel in Wolfsburg verpassten.


Am 30. August 2018 entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) nun, dass die Ingewahrsamnahme der Werder Bremen-Fans, die erst endete, als die Fans zurück in Bremen waren, rechtswidrig war. Ein betroffener Fan klagte mit Unterstützung des bundesweiten Fanrechtefonds gegen die polizeilichen Maßnahmen. Während das Amtsgericht Wolfsburg im Juni 2017 noch entschied, dass die Polizeimaßnahmen rechtens gewesen sei, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig nun im Sinne der Werder-Fans. Demnach war sowohl die Ingewahrsamnahme, als auch das Betretungsverbot für ganz Wolfsburg rechtswidrig.

Die betroffenen Ultràgruppen L‘Intesa Verde und UltrA-Team Bremen sind über das neue Urteil erfreut und erklärten: „Es ist ein elementarer Bestandteil unseres Selbstverständnisses, sich gegen jegliche Form von Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Fußballfans über Stunden festgehalten und damit vorsätzlich von dem Besuch eines Fußballspiels abgehalten werden. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat unserer Beschwerde mit Beschluss vom 30.08.2018 stattgegeben und sendet damit ein klares Zeichen gegen die Pauschalisierung und Sippenhaft von Fußballfans.“

Laut Rechtsanwältin Lea Voigt, die den betroffenen Werder-Fan vor Gericht vertrat, zeigt das neue Urteil, dass es sich lohnen kann, gegen Polizeimaßnahmen zu klagen: „Das OLG stellt in seinem Beschluss klar, dass eine Sippenhaft von Fußballfans nicht zulässig ist. Das ist erfreulich und sendet hoffentlich ein deutliches Signal, denn die Fahrt nach Wolfsburg war nicht das einzige Mal, dass Werder-Fans in den letzten Jahren mit pauschalen Begründungen massenhaft in Gewahrsam genommen wurden. Außerdem zeigt der Beschluss, dass es sich durchaus lohnen kann, den Rechtsweg zu beschreiten.“

Wilko Zicht vom Fanrechtefonds betont hingegen, dass die Gerichtsentscheidung über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für Fußballfans in Deutschland haben könnte: „Seit einigen Jahren nutzt die Polizei deutschlandweit immer öfter Bagatell-Vorfälle auf der Anreise als Vorwand, um gegen größere Gruppen von Gästefans ein Aufenthaltsverbot für den Spielort zu verhängen und sie zu zwingen, mit dem Bus oder Zug wieder nach Hause zu fahren, ohne das Spiel zu sehen. Das OLG erteilt dieser rechtswidrigen Polizeipraxis eine klare Absage. Pauschale Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverbote sind unzulässig. Nach den Maßstäben des OLG sind zahlreiche ähnliche Polizeimaßnahmen der vergangenen Jahre als rechtswidrig anzusehen. Wenn Straftaten begangen werden, sind diese von der Polizei aufzuklären, aber bitte schön ohne Kollektivstrafen im Gewand der Gefahrenabwehr. Die Entscheidung des OLG ist ein Sieg des Rechtsstaats gegen eine Polizei, die meint, sich im Umgang mit Ultras nicht an die Gesetze halten zu müssen.“ (Faszination Fankurve, 05.09.2018)

Fanfotos Werder Bremen




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