07.05.2016 - 1. FC Köln

​„Polizei muss künftig deutlich mehr abwägen“


Faszination Fankurve berichtete über Erfolge die Fans des 1. FC Köln zuletzt vor Gericht gegen Meldeauflagen und Bereichbetretungsverbote erzielen konnte. Nun meldet sich der Kölsche Klüngel, die Fanhilfe für Fans des 1. FC Köln, zum Thema zu Wort und sieht neue Probleme auf die Polizei zukommen. (Faszination Fankurve, 07.05.2016)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung vom Kölschen Klüngel:

Kölsche Klüngel: Erfolge vor Gericht

Wie ihr schon die Tage bei diversen Portalen lesen konntet, kam es vergangene Woche zu gleich mehreren Entscheidungen beim Verwaltungsgericht Köln. Insgesamt befasste sich das Gericht in vier Verfahren mit fünf polizeilichen Vorgängen gegen FC Fans, die von uns unterstützt wurden (Drei Bereichsbetretungsverboten, eine Meldeauflage, eine Personalienweitergabe von Polizei an Verein). Die Bilanz ist dabei mehr als eindeutig. Das Verwaltungsgericht kassierte vier der Maßnahmen. Lediglich ein Bereichsbetretungsverbot wurde für rechtmäßig befunden. Bedeutet: Das Gericht befand vier von fünf polizeiliche Handlungen im Nachhinein für rechtswidrig! Da die Entscheidungen bislang noch nicht schriftlich vorliegen, können die Folgen für die Praxis noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch sind die juristischen Rahmenbedingungen für Bereichsbetretungsverbote und Meldeauflagen mit den Entscheidungen enger und genauer gefasst. Die Polizei muss künftig deutlich mehr abwägen und begründen.

Die Entscheidung zur Personalienweitergabe von Polizei an Verein zur Vergabe eines Stadionverbotes (SV) bietet laut dem Rechtsanwalt Tobias Westkamp (Mitglied der AG Fananwälte) das Potential die bisherige Praxis zur SV-Vergabe ebenso enger und rechtsstaatlicher zu fassen. Laut Gericht sind Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften notwendig. Nur diese können – jedenfalls wenn das SV auf den Verdacht einer Straftat gestützt werden soll – die Grundlagen zur Datenweitergabe an den Verein bilden. Die Polizei müsste also erst ermitteln und feststellen ob ein hinreichender Tatverdacht für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren vorliegt.

Die Gerichtsentscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit zur Berufung!

Trotzdem kann man anhand der Beispiele sehen, dass sich unsere Arbeit lohnt, weiter gegen die Repressalien der Staatsmacht zu kämpfen! Falls ihr den uns unterstützen wollt, könnt ihr heute hinter der Südkurve an den üblichen Orten einen Schlüsselanhänger für 5 Euro erwerben. Der Erlös geht komplett an den Kölsche Klüngel. Wir freuen uns natürlich über jede weitere Spende! Schaut vorbei, ihr könnt uns auch gerne persönlich ansprechen.

Fanfotos 1. FC Köln




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