04.06.2019 - 1. FC Magdeburg

Polizei muss sich vor Verwaltungsgericht verantworten


Am Donnerstag muss sich die Polizei Duisburg vorm Verwaltungsgericht Düsseldorf verantworten, weil man am 24. Februar 2017 beim Kurznachrichtendienst Twitter den Fans vom 1. FC Magdeburg unterstellte, Ponchos angezogen zu haben, um eine Durchsuchung zu verhindern.

Ein betroffener FCM-Fan fühlte sich durch den Tweet der Polizei bloßgestellt und diffamiert, weshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und Schmerzensgeld gefordert wurde. Am Donnerstag kommt es in diesem Fall nun zur mündlichen Verhandlung in Düsseldorf. (Faszination Fankurve, 04.06.2019)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Fanhilfe Magdeburg zum Thema:

Gerichtsverhandlung wegen eines Tweets der Polizei Duisburg*

Am 6. Juni kommt es am Verwaltungsgericht Düsseldorf zu einer Gerichtsverhandlung gegen die Polizei Duisburg. Der Rechtsanwalt der Fanhilfe Magdeburg, Dr. Andreas Hüttl, stuft einen Tweet der Polizei aus dem Jahr 2017, auf dem ein Fan des 1. FC Magdeburg zu sehen ist, als rechtswidrig ein.

Am 24. Februar 2017 spielte der 1. FC Magdeburg in der 3. Liga beim MSV Duisburg. Die Fans bereiteten extra für dieses Spiel eine Choreografie vor. Dafür nutzen sie Regenjacken, sogenannte Ponchos, um eine farbliche Geschlossenheit herzustellen. Die Polizei machte vom Einlass der Gästefans am Duisburger Stadion ein Foto und verbreitete das Bild mit dem Text: „#MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen um die Durchsuchung zu verhindern.“

Ein weiblicher Fan beklagte daraufhin, dass ihre Person widerrechtlich von der Polizei dargestellt wurde. Sie fühlte sich von der Polizei in den öffentlichen Medien bloßgestellt und diffamiert. Zusammen mit dem Anwalt der Fanhilfe Magdeburg, Dr. Andreas Hüttl, hat sie deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und ein Schmerzensgeld von 150,00 € verlangt.

Die Polizeidirektion Duisburg wies diese Forderung ab. Daraufhin wurde durch die Fanhilfe Magdeburg Klage am Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Am 6. Juni um 14.00 Uhr kommt es deswegen zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Der bundesweit aktive Fanrechtefonds sowie die Fanhilfe Magdeburg unterstützen die Klage. Christian Oberthür, Vorstand der Fanhilfe, betont: „Wir haben sehr lange auf diese Verhandlung gewartet. Wir erwarten nun ein deutliches Urteil zur Stärkung der Bürgerrechte unter Fußballfans. Die Aktivität der Polizei in den sozialen Netzwerken überschreitet viel zu oft die neutrale Begleitung des Einsatzgeschehens.“

Die Klagenden vertreten die Ansicht, dass sich die Polizei Duisburg rechtswidrig verhalten hat. Der Sachverhalt wurde falsch dargestellt. Kein Fan des 1. FC Magdeburg hatte die Regenjacke an, um eine Durchsuchung zu verhindern. Es ist nicht hinzunehmen, dass Fußballfans in den sozialen Netzwerken an den Pranger gestellt werden. Da es bisher nur sehr wenige Urteile hierzu gibt, kommt dem Verfahren eine gewisse allgemeine Bedeutung zu.

Hintergrund

Der Einsatz von sozialen Medien durch die Polizei bei Großeinsätzen ist nicht neu. Woche für Woche werden von der Polizei hunderte Postings in den sozialen Medien veröffentlicht. Die Polizei bewertet in den sozialen Medial das Handeln von Bürgerinnen und Bürgern. Nicht selten kommt es dabei zu falschen Anschuldigungen.

Fanhilfe Magdeburg e.V.

AG "Öffentlichkeitsarbeit"

Fanfotos 1. FC Magdeburg




Weitere News:
22.11.2021: Vorerst keine organisierte Stimmung mehr im Block U
13.11.2021: FCM-Ultras sorgten für große Kulisse bei U17-Spiel in Dessau
07.11.2021: 1. FC Magdeburg-Fans mit großer Pyroshow im Block U
23.10.2021: Pyroaktion in Gedenken an verstorbenen FCM-Fan
29.07.2021: „Alle zum ersten Heimspiel“: Block U macht mit Video mobil

Alle 230 News anzeigen