10.08.2018 - Eintracht Frankfurt

Polizei musste 24.000 € an Eintracht Frankfurt-Fans zahlen


Die Stadt Darmstadt erließ vor dem Derby zwischen Darmstadt 98 und Eintracht Frankfurt im April 2016 eine Allgemeinverfügung, die Eintracht-Fans in den Tagen um das Spiel von Besuchen in Darmstadt abhalten sollte. Die Allgemeinverfügung war rechtswidrig und wurde noch vor dem Spiel gekippt.

Nachdem einzelne Eintracht-Fans gegen die Allgemeinverfügung vor Gericht zogen und einen Tag vor dem Derby in Darmstadt Recht bekamen, folgten circa 300 Eilanträge von weiteren Eintracht-Fans gegen die Verfügung. Die Kosten für die Eilanträge inklusive der Anwaltskosten musste der Steuerzahler finanzieren, weil die Allgemeinverfügung der Polizei rechtswidrig war. Dies kostete laut Angaben vom Bund der Steuerzahler insgesamt 165.000 Euro. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete das Vorgehen der Polizei in diesem Fall schon im Jahr 2016 als „dilettantischen Fehler“ (Faszination Fankurve berichtete).

Doch nun kam es für die Polizei in Südhessen noch dicker. Am Derby-Spieltag, an dem die Allgemeinverfügung der Polizei nach den Gerichtsentscheidungen kurzfristig zurückgenommen wurden, fuhren hunderte Eintracht-Fans nach Darmstadt, obwohl der dortige Gästeblock wegen eines DFB-Urteils geschlossen blieb. In Darmstadt wurden mehrere Gruppen von Eintracht-Fans von der Polizei in der Nähe des Nordbades eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Für diese Eintracht-Fans, denen keine konkreten Straftaten vorgeworfen wurden, endete der Ausflug nach Darmstadt im Polizeigewahrsam, für den sie zurück nach Frankfurt überführt wurden, wo sie erkennungsdienstlich behandelt worden sein sollen.


Nach Informationen der Frankfurter Rundschau entschied das Amtsgericht Darmstadt nun in fünf Fällen, dass auch die Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren. Die Frankfurter Fananwältin Waltraut Verleih erklärte der Zeitung, die betroffenen Fans hätten persönlich einem Richter vorgeführt werden müssen, was jedoch nicht geschah. Die Fananwältin verhandelte mit der Polizei Südhessen über Schadensersatz für die betroffenen SGE-Fans. Die 96 Eintracht-Fans, die die Anwältin über den Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V. beauftragten, sollen demnach jeweils 250 Euro Schadensersatz erhalten haben, was insgesamt eine Summe von 24.000 Euro ergibt. (Faszination Fankurve, 10.08.2018)

Fanfotos Eintracht Frankfurt




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