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Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist (Faszination Fankurve berichtete), hat sich die Polizei in Frankfurt einen Trick überlegt, um „ACAB“-Schriftzüge von Fußballfans dennoch zu bestrafen.
Der Rechtsanwalt Thomas Wings, der nun einen Fall öffentlich machte, in dem ein Schalke 04 Fan wegen seines „ACAB“-Tattoos ein Bußgeld von 240 Euro zahlen sollte, konnte jedoch einen Erfolg für seinen Mandanten erzielen: „Die Polizei im Raum Frankfurt und griff zu einem Trick: So wurden Personen nicht wegen Beleidigung angeklagt, sondern wegen “Belästigung der Allgemeinheit” (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) zu einem Bußgeld verdonnert. Die Zurschaustellung der Buchstaben “ACAB” soll demnach eine grob ungehörige Handlung sein, die geeignet sei, die Allgemeinheit zu belästigen“, erklärt Rechtsanwalt Wings zum Vorgehen der Polizei.
Doch die Polizei kam damit nicht durch. Vor dem Amtsgericht Frankfurt argumentierte der Anwalt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und drohte im Falle einer Verurteilung bis vor dieses Bundesverfassungsgerichts zu ziehen. Das Amtsgericht stellte daraufhin das Verfahren gegen den Schalke-Fan ein und die Staatskasse muss die Anwaltskosten des Schalkers übernehmen. (Faszination Fankurve, 05.05.2017)
In Nordrhein-Westfalen gibt es noch eine andere Interpretation von "ACAB":
Kennzeichnungspflicht, Deeskalation und Präsenz auf den Straßen – das ist #ACAB 2017 in NRW #wahlarena pic.twitter.com/a1evG19vcJ
— B'90/Die Grünen NRW (@gruenenrw) 4. Mai 2017