20.08.2015 - FC Schalke 04 / 1. FC Nürnberg

„Polizeigewalt interessiert Justiz nicht“


Die Rot-Schwarze Hilfe macht einen Vorfall öffentlich, indem ein Fan des 1. FC Nürnberg sich verbal in einen Polizeieingriff einmischte, der sich in ihren Augen in die falsche Richtung bewegte. Letztlich musste der Fan 600 Euro zahlen und das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt. (Faszination Fankurve, 20.08.2015)


Faszination Fankurve dokumentiert den Bericht der Rot-Schwarzen Hilfe:

NRW - Polizeigewalt interessiert Justiz nicht
21.09.2013, Schalke 04 - FC Bayern München. Nach Spielende geriet RSH-Mitglied Barbara C. (Name von der RSH geändert) völlig unvermittelt in eine Situation, die für sie in einem Strafverfahren endete.

Barbara beobachtete einen Konflikt zwischen zwei kleineren Fangruppen. Was sie zunächst noch als nicht allzu ungewöhnlich wahrnahm, wurde in ihren Augen extrem, als eine herbeigeeilte Polizeieinheit in das Geschehen eingriff - und zwar in einer, wie Barbara befand, völlig unverhältnismäßigen Art und Weise.

Barbara fühlte sich geradezu verpflichtet, sich verbal einzumischen und für Aufklärung zu sorgen, indem sie den Beamten aufzeigen wollte, dass der Einsatz sich in die falsche Richtung bewege. Das hätte sie besser bleiben lassen, denn unversehens war sie diejenige, die mit Schlagstock und Polizeigriff in die Schranken gewiesen wurde. In ihrer Panik wusste sie sich nicht anders zu helfen, als sich auf eine vorgetäuschte Schwangerschaft zu berufen. Ein effektives Mittel, denn der ihr gegenüber gerade noch äußerst grobe Beamte ließ sofort von ihr ab und bot ihr fürsorglich einen Arzt an. Allerdings sah er sich im Nachgang gezwungen, gegen Barbara eine Anzeige unter anderem wegen Beleidigung zu erstatten.

Barbara erstattete ebenfalls Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, war sie doch der klaren Auffassung, dass nicht sie eine Straftat begangen habe, sondern allenfalls als Opfer einer solchen eine nachvollziehbare Gegenwehr geleistet habe.

Anstatt die Akten im Kontext zu sehen, nutzte die zuständige Staatsanwaltschaft ein erprobtes Mittel, um die Anzeige gegen den Beamten zeitnah abzuarbeiten: Sie fragte die Kollegen des Beamten. Der habe alles richtig gemacht, so das Ergebnis.

Anders das Verfahren gegen Barbara. Die Staatsanwaltschaft ließ dem RSH-Anwalt mitteilen, wenn von der weiteren Verfolgung des Beamten abgesehen werde, wäre eine Einstellung gem. § 153a StPO gegen eine Auflage möglich. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren gegen den Polizisten aber längst nach § 170 Abs. II StPO eingestellt!

Nach Abwägung der sehr schlechten Chancen für unser Mitglied (kein vorhandenes Videomaterial), wählte man den von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Weg. Barbara zahlte 600 Euro wegen Beleidigung an eine gemeinnützige Einrichtung.

Interessant auch in diesem Falle wieder das Zusammenspiel zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, durch das wieder einmal Polizeigewalt totgeschwiegen und die Statistik verfälscht wird.