22.01.2015 - Rot-Weiß Erfurt

„RWE hält die Höhe der Strafe für unangemessen“


Wie angekündigt hat Rot-Weiß Erfurt gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom vergangenen Freitag Einspruch eingelegt. Der Verein wurde wegen der Pyroaktion zum Abschied des Steigerwaldstadions zu einer Geldstrafe von 20.000 € bestraft. Der Verein empfindet die Geldstrafe als zu hoch

. „Rot-Weiß Erfurt hält die Höhe der Strafe für unangemessen“, heißt es in der Mitteilung des Vereins. Die Pyroaktion war als seperate Veranstaltung bei der Stadt Erfurt angemeldet worden und von dieser Stelle auch genehmigt worden (Faszination Fankurve berichtete).

"Bei Bundesspielen ist der Einsatz von Pyrotechnik untersagt. Darauf wurde Rot-Weiß Erfurt im Vorfeld des Spiels auch noch mal explizit hingewiesen. Hierüber hat sich der Verein hinweggesetzt, was in einem klaren Verstoß gegen die geltenden DFB-Regeln mündete“, begründete Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil. Nun geht der Fall vor das Bundesgericht des DFB.

Die Ultras des Vereins kritisierten das Urteil ebenfalls. Sie wollen deswegen vor dem Heimspiel gegen Cottbus eine Demonstration gegen den DFB organisieren und T-Shirts zur Finanzierung der Strafe verkaufen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 22.01.2015)






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