30.03.2009 - FC Zürich

Rayonverbot für Fan aufgehoben


Am 28. September im vergangenen Jahr soll ein FC Zürich-Fan einen Plastiksitz im Letzigrund aus seiner Verankerung gerissen haben. Die entstandenen Kosten übernahm der Fan, doch die Polizei blieb hart. Ein Gericht hob nun die polizeiliche Strafe auf.

Die Kosten in Höhe von rund 100 Euro für die Reparatur des Sitzes hat der Fan aus freien Stücken übernommen und sich auch für sein Verhalten beim Verein entschuldigt. Daraufhin zog der Verein seine nach der Tat verhängte Strafanzeige gegen den reumütigen Fan zurück. Die von der Polizei verhängte Strafe, ein Rayonverbot für ein Jahr, wurde lediglich auf neun Monate reduziert. Das Verwaltungsgericht Zürich prüfte nun das Rayonverbot erneut und befand es als nichtig, da es unverhältnismäßig sei. Während der Verhandlung blieb die Polizei bei ihrer Meinung, suchte eine Bestätigung für das Rayonverbot und kritisierte zugleich die Verkürzung des Rayonverbots. Das Gericht gab der Forderung nicht nach und begründete die Aufhebung des Rayonverbots damit, dass mit einem solchem Verbot, die Bewegungsfreiheit eines Menschen nicht unwesentlich eingeschränkt werde. „Daneben führe die Anordnung eines Rayonverbotes zur Aufnahme der Personalien in die nationale Hooligan-Datenbank, was zu erheblichen Nachteilen führen könne“, heißt es in der Urteilsbegründung. (Faszination Fankurve. 30.03.2009)

Fanfotos FC Zürich




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