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Nach der gestrigen DFB-Strafe in Höhe von 60.000 Euro gab der FC Schalke 04 nun bekannt, dass man die Strafe akzeptieren werde und alles versuchen werde, um die Täter in Regress zu nehmen. Der Verein betont, dass weitere fliegende Gegenstände zur Pflichtmontage von Fangnetzen vor der Nordkurve führen könnten.
Schalke 04 wurde für ein fliegendes Feuerzeug beim Spiel gegen Köln, einen Becherwurf beim Spiel gegen Frankfurt und eine Pyroaktion in Stuttgart bestraft (Faszination Fankurve berichtete). Keiner der Vorfälle fand also für der Nordkurve der Arena in Gelsenkirchen statt.
Regressforderungen von Vereinen, die zuvor ein Strafe vom DFB erhalten hatten wurden von verschiedenen Gerichten bereits anerkannt. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Gerichte anders entschieden. Hansa Rostock setzte 2006 erstmals Regressforderungen gegen einen Fan vor dem Oberlandesgericht durch. Hansa-Fans betraten damals des Innenraum im Rostocker Stadion und der Verein wurde zu einer DFB-Strafe von 20.000 Euro verurteilt. Auf dieses Urteil berufen sich bis heute zahlreiche Richter, die in ähnlichen Fällen verhandeln.
Seit Verabschiedung des 9-Punkte-Plans des DFB gerät die Absicht der Vereine Fans für ihr Fehlverhalten nach einer DFB-Strafe in Regress zu nehmen immer mehr in den Vordergrund. (Faszination Fankurve, 22.01.2015)