29.10.2015 - 1. FC Nürnberg / TSG Hoffenheim

Richterin ließ sich von Polizisten nicht beeinflussen


Eine Richterin des Amtsgerichts Nürnberg ließ sich laut Angaben der Rot-Schwarzen Hilfe von einem Anruf eines Polizeibeamte aus Sinsheim nicht beeinflussen. Ein 1. FC Nürnberg Fans klagte gegen die TSG Hoffenheim, weil der Verein ein Stadionverbot nicht aufheben wollte.

Nach Angaben der Fanhilfe gehe aus Aktenvermerken der Richterin hervor, dass ein Polizist versucht haben soll, die Entscheidung der Richterin zu beeinflussen. Die Richterin soll über dieses Verhalten entrüstet gewesen sein. Die TSG Hoffenheim soll sich für das Verhalten des Beamten entschuldigt haben. (Faszination Fankurve, 29.10.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Polizist versuchte Richterin bei SV-Verfahren zu beeinflussen

Nach einem Auswärtsspiel des 1. FC Nürnberg im August 2013 erhielt ein RSH-Mitglied aufgrund eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen einer ihm vorgeworfenen Körperverletzung ein mehrjähriges Stadionverbot der TSG Hoffenheim. Das Mitglied sollte eine Ordnerin geschubst und dabei billigend in Kauf genommen haben, dass diese hätte stürzen und sich böse verletzen können. Das Verfahren wurde aber schließlich nach § 153 StPO - also wegen geringer Schuld - eingestellt. Der aussprechende Verein weigerte sich jedoch, das Stadionverbot zu verkürzen, obwohl die DFL-Richtlinien gemäß §7 Abs. 2 eine solche Verkürzung eigentlich verlangen.

Nachdem der Betroffene in der Sache Klage gegen den Verein TSG Hoffenheim Fußball Spielbetriebs GmbH beim Amtsgericht Nürnberg erhoben hatte, kontaktierte ein Polizeibeamter der PI Sinsheim im Februar 2015 die zuständige Zivilrichterin telefonisch. Er teilte der Richterin mit, er sei im Rahmen seiner Arbeit mit Stadionverboten befasst. Ziel des Anrufes sei - so die Richterin in ihrem schriftlich festgehaltenen Aktenvermerk - gewesen, sie gegen den Kläger zu beeinflussen und dafür zu sorgen, dass das SV durch die Richterin aufrecht erhalten bleibt. Unter anderem teilte der Beamte der Richterin auch mit, wo der Kläger sonst noch auffällig geworden sei, obwohl dies bezüglich der Einzelfallentscheidung völlig ohne Belang war.

Mehrfach musste die Richterin laut Aktenvermerk dem Beamten erklären, es sei völlig indiskutabel, zu versuchen sie zu beeinflussen. Dies sah der Beamte jedoch nicht ein, sondern warf der Richterin stattdessen vor, dem Kläger alles zu glauben, nur weil man diesem im konkreten Fall nichts habe nachweisen können. Man könne doch aufgrund dieser Tatsache das SV nicht aufheben! Zudem verstünde er den Rechtsstaat nicht mehr.

Die Richterin war zurecht entrüstet über diese versuchte Beeinflussung und teilte dies nicht nur dem Polizisten, sondern auch den Verfahrensbeteiligten, die sie über den unzulässigen Einmischungsversuch unterrichtete, auch so mit.

Tags darauf rief ein Vertreter des verklagten Vereins bei der Richterin an und distanzierte sich vom Verhalten des Polizeibeamten während des Telefonats vom Vortag, von dem er Kenntnis erhalten habe (wie überhaupt?). Er habe den Beamten angerufen und ihm mitgeteilt, dass er sich aus dem Zivilverfahren herauszuhalten habe.

Hier schien sich einmal eine Richterin gefunden zu haben, die Recht und Gesetz gegenüber der Polizei vehement verteidigte. Dies rechtfertigte eigentlich eine sehr positive Prognose für die Klage des RSH-Mitglieds. Dumm nur, dass die standhafte Dame kurz darauf das Referat wechselte. Ihr Nachfolger im Amt wies die SV-Klage nämlich ab.

Schlimm an der ganzen Sache ist wieder einmal die grenzenlose Selbstüberschätzung der polizeilichen SKBs. Zur Zeit wird von uns geprüft, welche weiteren rechtlichen Schritte wegen der skandalösen Beeinflussung eingeleitet werden können.