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Zwei Ultras des SC Freiburg, die in der Saison 2014/2015 mit Aufenthalts- und Bereichbetretungsverboten von den Heimspielen ihres Vereins ferngehalten wurden, ziehen nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, um die Maßnahmen der Stadt Freiburg doch noch für rechtswidrig zu erklären.
In erster Instanz bekamen damals zwei Ultras des SC Freiburg, die gegen die Verbote klagten, in Teilen Recht, ein weiterer Ultrà sogar komplett. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof revidierte das erstinstanzliche Urteil jedoch und entschied zu Gunsten der Stadt Freiburg. Gegen diese Entscheidung ziehen nun nach Informationen der Badischen Zeitung zwei der betroffenen Fans vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Faszination Fankurve, 10.07.2017)