06.07.2015 - 1. FC Saarbrücken

Saarbrücker Pokalausschluss aufgehoben


Das Verbandsgericht des Saarländischen Fußballverbandes hat am Freitag den Pokalausschluss des 1. FC Saarbrücken wiederrufen. Zuvor bestrafte es den FCS zum Ausschluss aus dem Saarlandpokal für die Saison 2015/16 und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Das Urteil wurde nun zur Bewährung ausgesetzt. „Wir freuen uns, auch in der kommenden Spielzeit am Saarlandpokal teilnehmen zu können und uns sportlich fair mit allen Teilnehmern messen zu können“, so FCS Geschäftsführer Thomas Heil. „Durch die Unterstützung unseres Anwalts Horst Kletke konnte die Beweislast der erstinstanzlich getroffenen Begründung zur Verurteilung mittels Videoaufnahmen doch sehr deutlich widerlegt werden. Gerne hätten wir den Sachverhalt bereits bei der Verbandsspruchkammer in erster Instanz erläutert. Kosten und Aufwand wären dadurch deutlich reduziert worden“, so Heil weiter.

Durch die Bewährung sei klar, dass sich die Vorfälle in Wiesbach deutlich anders zugetragen hätten, als in den Berichten geschildert, die zum erstinstanzlichen Urteil führten, heißt es vom 1. FC Saarbrücken weiter. (Faszination Fankurve, 06.07.2015)

Fanfotos 1. FC Saarbrücken




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