12.06.2015 - Hertha BSC

„Schallende Ohrfeige für die Ermittlungsbehörden“


Ein Polizeieinsatz nach dem Pokalaus von Hertha BSC in Bielefeld sorgte bei den Fans aus der Hauptstadt für Kritik. Nun wurde ein Hertha Fan freigesprochenen. Laut Fanhilfe Hertha BSC war dieser nur ein Bauernopfer, um den missratenen Polizeieinsatz rechtfertigen zu können.

Die Fanhilfe aus der Hauptstadt fordert den DSC Arminia Bielefeld nun auf, das verhängte Stadionverbot umgehend aufzuheben. (Faszination Fankurve, 12.06.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Fanhilfe Hertha BSC:

Freispruch in Bielefeld: Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in Sackgasse

Nicht nur das vermeidbare Pokal-Aus von Hertha B.S.C. am 28.10.2014 gegen Arminia Bielefeld sorgte für reichlich Kopfschütteln unter den mitgereisten Anhängern des Hauptstadtclubs, sondern auch der im Anschluss an die Partie stattfindende Polizeieinsatz (Meldung Fanhilfe Hertha B.S.C. vom 30.10.14). Die Polizei rechtfertigte ihre völlig überzogenen Maßnahmen nach dem Spiel damit, dass „mehrere, zwischenzeitlich erkannte auswärtige Tatverdächtige des Abbrennens der Pyrotechnik im Gästefanbereich vorläufig festgenommen werden sollten“ (Antwort im Landtag von NRW, Drucksache 16/7568). Gegen einen dieser angeblichen Täter ist nun das Urteil ergangen: Es lautet Freispruch.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Wir freuen uns sehr, dass die Gerechtigkeit gegen Willkür und Unwahrheiten gesiegt hat. Der aufgebaute Druck von Polizei und Politik hat zum Glück nicht dazu geführt, dass eine unschuldige Person verurteilt worden ist. Der lupenreine Freispruch mit bewiesener Unschuld ist eine schallende Ohrfeige für die zuständigen Ermittlungsbehörden in Bielefeld und Berlin.

Dieses Verfahren war in seiner Gänze vollkommen überflüssig und wäre auch vermeidbar gewesen, hätte die Polizei nicht eine schuldige Person gebraucht, um ihren missratenen Einsatz nach dem Spiel zu rechtfertigen. Eine objektive Betrachtung der Tatvorwürfe und der vorliegenden Beweise fand ebenso wenig statt wie entlastende Ermittlungen. Erneut wurde somit die klamme Staatskasse mit Kosten belastet, die eindeutig nicht hätten entstehen müssen. Ein zweifelhafter Zeuge, dessen Aussagen vor dem Gericht keinen Bestand haben, reicht eben nicht aus, damit eine unschuldige Person ihren Kopf für die desolate Arbeit der Sicherheitsbehörden hinhalten muss. Dies sah am Ende auch die Staatsanwaltschaft so und beantragte ebenfalls den Freispruch.

Jetzt ist der Verein Arminia Bielefeld am Zuge, das unberechtigt ausgesprochene Stadionverbot gegen diese nun freigesprochene Person unverzüglich aufzuheben. Wir fordern die Verantwortlichen in Bielefeld auf, diese Aufhebung mit demselben Arbeitseifer anzugehen, wie die vorschnelle und ohne Anhörung erfolgte Aussprache des Stadionverbots.“

Fanfotos Hertha BSC




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