19.07.2018 - Hannover 96

Sollte an Hannover 96-Ultras ein Exempel statuiert werden?


Nachdem das Amtsgericht Augsburg vier Ultras von Hannover 96 wegen des Fahrens ohne Fahrschein in Augsburg zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 27.000 Euro verurteilte (Faszination Fankurve berichtete), meldet sich nun die Fanhilfe Hannover zu dem Vorfall zu Wort.

„Mit großer Verwunderung nahm die Fanhilfe Hannover die Urteile des Amtsgerichts Augsburg zu Kenntnis, wonach vier Beklagte zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 27.000€ verurteilt worden sind. Nach Auffassung der Fanhilfe Hannover sind hier weder ein angemessenes Maß, noch die passenden Verhältnismäßigkeiten zu anderen Straftatbeständen durch die Richterin gefunden worden. Vielmehr lässt das Vorgehen der Polizei und der Justiz darauf schließen, dass ein Exempel statuiert werden sollte“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Fanhilfe Hannover.


Die vier mit Stadionverboten belegten Ultras von Hannover 96, die am 21. Oktober 2017 in einer Gruppe Stadionverbotler mit der Straßenbahn durch Augsburg fuhren und dabei von der Polizei kontrolliert wurden, müssen laut einem erstinstanzlichen Urteil Geldstrafen in Höhe von 3.600 Euro (120 Tagessätze á 30 Euro), zwei Mal 7.200 Euro (120 Tagessätze á 60 Euro) und einer Strafe in Höhe von 9.000 Euro (150 Tagessätze á 60 Euro) zahlen, was aufsummiert für alle vier zusammen eine Summe von 27.000 Euro ergibt.

Die Fanhilfe Hannover macht die örtliche Polizei dafür verantwortlich, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kam, weil die Polizei die Verkehrsbetriebe auf eine Anzeige gedrängt haben soll: „Besonders herauszustellen ist hier der Eifer der lokalen Polizeibehörde. Ein Nachlösen der Fahrkarten wurde am Spieltag selber unterbunden. Zudem drängte im Nachgang die Polizei mit Nachdruck bei den Augsburger Verkehrsbetrieben auf die Erstattung einer Anzeige, anstatt die gütliche Einigung zwischen Fans und Verkehrsbetrieben in Form der in den Beförderungsbedingungen festgelegten Erstattung eines erhöhten Fahrpreises zu akzeptieren“, heißt es dazu von der Fanhilfe Hannover.

Die betroffenen Ultras von Hannover 96 können gegen die ausgesprochenen Urteile in Berufung gehen, was die Fanhilfe auch empfiehlt: „Die Fanhilfe Hannover hat in diesem Vorgang allen Betroffenen nahe gelegt sich in die zweite Instanz zu begeben und von juristischen Schritten Gebrauch zu machen. Die Urteile sind bisher nicht rechtskräftig und die Verteidigung der Betroffenen kündigten an, in Berufung zu gehen.“ (Faszination Fankurve, 19.07.2018)

Fanfotos Hannover 96




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