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Energie Cottbus war wegen der Vorfälle beim Auswärtsspiel in Babelsberg am 28. April 2017 vom Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) gleich zwei Mal verurteilt worden. Das zweite Urteil wurde damit begründet, dass antisemitische Gesänge und rechtsradikale Gesten dem Verband erst nach Urteilsverkündung bekannt wurden.
Das Sportgericht verurteilte den Regionalligisten deshalb erneut zu einer Geldstrafe in Höhe 5.000 Euro, wovon 2.000 Euro in präventive Maßnahmen investiert werden durften. Gegen diese Verurteilung legte Energie Cottbus Einspruch ein und bekam nun Recht: „Nach geltender Rechtsauffassung und unserem Dafürhalten konnte es nur diese Entscheidung geben. Wir sind froh darüber, dass das Verbandsgericht dies genauso gesehen und entsprechend entschieden hat“, erklärte Energie Cottbus-Präsident Michael Wahlich dazu auf der Vereinswebseite.
Auch der SV Babelsberg 03 geht aktuell gegen eine Verurteilung beim gleichen Spiel vor und hat bereits angekündigt vor ein ziviles Gericht zu ziehen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 11.01.2018)