17.04.2018 - 1. FC Köln

Staatsanwaltschaft musste Fahne an Wilde Horde zurückgeben


Weil sich Fans des 1. FC Köln im April 2017 unter einer Schwenkfahne der Wilden Horde vermummt haben sollen, um anschließend einen Doppelhalter zu zeigen, wegen dem Dietmar Hopp Anzeige wegen Beleidigung erstattete, stellte die Polizei Köln die Schwenkfahne im Mai 2017 in einem Lagerraum sicher (Faszination Fankurve berichtete).

Nun machte die Kölner Fanhilfe „Kölscher Klüngel“ öffentlich, dass sich die Schwenkfahne im Tarnmuster wieder im Besitz der Wilden Horde befindet. Das Amtsgericht bezeichnete die Sicherstellung der Schwenkfahne nach einer Anzeige wegen Beleidigung demnach als unverhältnismäßig. Auch vor dem Landgericht scheiterte die Kölner Staatsanwaltschaft und durfte die Schwenkfahne letztlich nicht beschlagnahmen: „Bereits in Bezug auf das der Sicherstellung zugrundeliegende Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung attestierte das Amtsgericht, dass die Sicherstellung unverhältnismäßig gewesen ist. Auch die Behauptung der Staatsanwaltschaft, von der Fahne gehe eine Gefahr aus, weil sich jederzeit wieder Leute unter ihr unkenntlich machen könnten und insoweit eine zunehmende 'Fan-Unkultur' festzustellen sei, sah man beim Amtsgericht nicht als erfüllt geschweige denn als ausreichend an. Und auch die 'Fan-Ehre', wonach sich außerdem alle Mitglieder der Wilden Horde jegliches Verhalten anderer einzelner Mitglieder zurechnen lassen müssten, wurde vom Gericht (der Wahrnehmung nach mit Fragezeichen auf der Stirn) als nicht belegbare Spekulation der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft – mit weiteren nicht wirklich nachvollziehbaren Argumenten und Vergleichen mit anderen Fällen – Beschwerde ein. Nachdem das Amtsgericht dieser Beschwerde nicht abgeholfen hat, musste sich das Landgericht mit dem Begehren der Staatsanwaltschaft, die Fahne behalten zu können, befassen. Doch auch hier scheiterte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Anliegen, die Fahne endgültig zu beschlagnahmen. Denn auch das Landgericht, das noch nicht mal zur Frage der Verhältnismäßigkeit kam, schmetterte jegliches Vorbringen aus verschiedenen Gründen ab und gelangte ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Beschlagnahme der Fahne nicht in Betracht kommt“, heißt es dazu vom Kölschen Klüngel.


Der Schwenker befindet sich nun also wieder in den Händen der Wilden Horde und wurde beim Auswärtsspiel Ende März 2018 in Hoffenheim von den Kölner Ultras wieder geschwenkt. Die Fahne kam also erstmals wieder zum Einsatz, als auch Dietmar Hopp sie sehen konnte. Die Staatsanwaltschaft in Köln stellte die Fahne zuvor sicher, nachdem Dietmar Hopp Anzeige erstattete. „Am Ende stand also eine rechtswidrige Sicherstellung der Fahne durch die Polizei Köln sowie der erfolglose Versuch der Staatsanwaltschaft, in zwei Instanzen die Beschlagnahme anordnen zu lassen, da. Höhepunkt war dann letztlich auch der Zeitpunkt der Rückgabe. Die Fahne gelangte nämlich exakt in der Woche zurück an die Wilde Horde, in der das Auswärtsspiel bei der TSG Hoffenheim bevorstand. Ein Timing der Staatsanwaltschaft, das man sich nicht besser hätte vorstellen können“, erklärt der Kölsche Klüngel dazu. (Faszination Fankurve, 17.04.2018)

Fanfotos 1. FC Köln




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