01.03.2018 - Hannover/Fürth

Stadionverbot für Spieler der Spielvereinigung Fürth?


Die Fanhilfe Hannover nimmt den Fall Uffe Bech, der einen Strafbefehl in Höhe von 50.000 Euro erhalten hat, weil im August 2017 im VIP-Bereich des Niedersachsenstadions einen Schalke-Fan gebissen haben soll, zum Anlass, um auf die umstrittene Stadionverbotsvergabepraxis in Deutschland hinzuweisen.

Weil sich Bech, der heute für die Spielvereinigung Fürth und damals für Hannover 96 spielte, geweigert hat, den Strafbefehl zu zahlen, kommt es nun zum Prozess. Unabhängig davon ist es in Deutschland eigentlich üblich, dass Leute, gegen die Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, die im Stadion stattfanden, mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden. Der DFB erklärt regelmäßig, dass Stadionverbot ein Präventivmittel seien, die bewusst schon vor einer Verurteilung ausgesprochen werden.

Demnach müsste Bech eigentlich mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden. Die Fanhilfe Hannover bietet dem ehemaligen 96-Spieler jedenfalls Hilfe bei der Vermittlung eines Rechtsanwalts an.

Eigentlich will die Fanhilfe mit ihrem offenen Brief nun auf die umstrittene Stadionverbotsvergabepraxis in Deutschland hinweisen und nutzt die Aufmerksamkeit für den Fall. Zudem gibt es in dem offenen Brief noch Seitenhiebe an Hannover 96, weil der Verein zuletzt eine Podiumsdiskussion absagte, da man u.a. nicht mit Fanvertretern sprechen wollte, gegen die ein bundesweites Stadionverbot läuft. (Faszination Fankurve, 01.03.2018)

Faszination Fankurve dokumentiert den offenen Brief der Fanhilfe Hannover:

Offener Brief an Uffe Bech

Lieber Uffe Bech,

wie wir verschiedenen Medien entnommen haben, wurde gegen dich ein Strafbefehl wegen eines Körperverletzungsdeliktes erlassen, nachdem du einen Fan nach einem Spiel im August 2017 im VIP-Bereich des Niedersachsenstadions gebissen haben sollst. Da du dich bisher geweigert hast, die 50 Tagessätze á 1.000€ zu zahlen, kommt es nun also zum Prozess.

Wir möchten dich auf diesem Wege darauf hinweisen, dass du zusätzlich gemäß §4 Abs. 3.1.1 der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten des DFB ein bundesweites Stadionverbot erhalten wirst. Da ein Stadionverbot selbstverständlich nur eine Präventivmaßnahme und keine Strafe ist (vgl. §1 Abs. 2 der Stadionverbotsrichtlinien), wird ein Stadionverbot bei Bekanntwerden der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen und nicht erst nach einer Verurteilung. Du musst also damit rechnen, schon in den kommenden Tagen ein solches Stadionverbot per Einschreiben zu erhalten.

Für den Fall, dass du Mitglied im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. bist, musst du nach Erhalt des Stadionverbots davon ausgehen, aus dem Verein ausgeschlossen zu werden. Ob du aufgrund eines Straftatbestandes verurteilt wirst oder nicht ist in der Praxis nicht relevant. Aus diesem Vereinsausschluss ergibt sich für dich leider ein weiteres Problem: Es wird zu keinen weiteren Vertragsverhandlungen mit Hannover 96 kommen, da Martin Kind aus guten Gründen ein Gespräch mit dir ablehnen wird. Schließlich hast du nun ein Stadionverbot und wurdest aus dem Verein ausgeschlossen.

Alles in allem also keine rosigen Aussichten für dich. Aus diesem Grunde möchten wir dir anbieten, dir einen Anwalt zu vermitteln, der sich in diesen Problemstellungen auskennt. Wir verfügen über Kontakte zu entsprechend qualifizierten Juristen sowohl in Hannover als auch in Franken. Wenn Interesse besteht, melde dich einfach bei uns.

Mit sportlichen Grüßen

Fanhilfe Hannover